Lesermeinung: Bauen und Klagen in Potsdam
Zu: „Planung für Glaspavillon“, 13.8.
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Zu: „Planung für Glaspavillon“, 13.8. Wenn der Fraktionsvorsitzende der Bündnis/Grünen, Peter Schüler, der Auffassung ist, dass ein Glaspavillon an der Zichorienmühle in der Schiffbauergasse nicht weiter verfolgt werden solle, weil er im B-Plan nicht vorgesehen ist, sollte man sich danach richten und Herrn Schüler zustimmen. Es geht nicht, dass im Nachhinein ein B-Plan nachteilig geändert wird. Ein Glaspavillon passt nun mal dort, neben dem Theater, nicht hin. Zu: „Ende der Bebauung am Glienicker Horn“, 13.8. Wenn die Bündnis/Grünen fordern, die Bebauung am Glienicker Horn zu beenden, sollte man ihnen zustimmen. Das Glienicker Horn ist ein besonders sensiblerer und geschützter Teil Potsdams. Es wurde schon einmal durch unzumutbare Bauten verunstaltet, was uns beinahe den Status als Weltkulturerbe gekostet hätte. Es ist demnach im Sinne der Unesco, wenn dort nicht weitere Bauen entstehen, aber auch im Sinne der Gestaltung dieses Areals für die Bewohner Potsdams und die Touristen. Zu: „Schadensersatzklage: HFS-Immobilien wegen Sortimentsbeschränkung“, 13.8. Dass eine Schadenersatzklage der HSF-Immobilien vom Oberverwaltungsgericht Brandenburg/Havel abgewiesen wurde, war eine gerechte und auch weise Entscheidung. Es bleibt also bei der Sortimentsbeschränkung. Man kann den Bahnhof nicht zum „Einkaufszentrum“ umfunktionieren. Das mag in einer Millionenstadt anders sein. In unserer verhältnismäßig kleinen Stadt liegt aber die Innenstadt, mit den um ihre Existenz kämpfenden Händlern, bereits nahe dem Bahnhof, mit der Langen Brücke verbunden. Man hat den Innenstadthändlern mit dieser Entscheidung eine Sorge genommen. Dem Oberverwaltungsgericht sei Dank für diese Entscheidung. Charlotte Schmitt, Potsdam
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