Lesermeinung: Baurechtliche Ahnungslosigkeit und Willkür
Willkür nach 34 BauGB, 9.2.
Stand:
Willkür nach 34 BauGB, 9.2. 2008
Den Ausführungen ist hinsichtlich der Willkür der Bauverwaltung-Führung im Zusammenhang mit Bauvorhaben nach Paragraph 34 BauGB nichts hinzuzufügen. Neben der Willkür ist ein gehöriger Anteil von baurechtlicher Ahnungslosigkeit bei der Spitze der Bauverwaltung anzutreffen. Nur so kann man die Rechtfertigungsversuche verstehen, die im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für den Porta-Markt abgegeben wurden. Eine Baubehörde, die ein Planerfordernis nach dem BauGB für ein solch großes Bauvorhaben wie den Porta-Markt verneint und damit die Bürger von der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung an der Planung ausschließt und auch die Stadtverordneten ihrer Planungshoheit beraubt, handelt nicht nur willkürlich sondern scheint auch ein großes Defizit im Bau- und Planungsrecht zu haben. Das Gleiche gilt für das Bauvorhaben in der Lennéstraße. Hier wurde neben den baurechtlichen Beurteilungsfehlern doch tatsächlich von einer Führungskraft der Baubehörde unter Hinweis auf den Paragraphen 36 BauGB verlangt, dass das Bauvorhaben in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wurde. Ein Novum in der Geschichte des öffentlichen Baurechts. Keine baurechtliche Bestimmung, insbesondere nicht der genannte Paragraph, deckt diese eigenwillige Handlungsweise der Verwaltung. Nicht mal Paragraph 44 der Gemeindeordnung hätte hier eine Rechtsgrundlage für den Ausschluss der Öffentlichkeit geben können. Im Übrigen sind rechtswidrige Baugenehmigungen zurückzunehmen, auch wenn sie einen Schadensersatz auslösen. Das gebietet der Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung.
In einem muss ich dem Autor widersprechen: Der Paragraph 34 BauGB ist nicht schwammig. Im Gegenteil, die Bestimmung ist eindeutig gefasst, in der Fachliteratur auskommentiert und durch die Verwaltungsrechtssprechung abschließend ausgeurteilt worden. Gegen die Bestimmungen des Paragraphen kann eine Baubehörde nur vorsätzlich und damit grob rechtswidrig verstoßen. Die oftmals falsche Anwendung des Paragraphen 34 durch die Bauverwaltung in Potsdam hat allerdings kaum rechtliche Folgen, da die begünstigende Entscheidung nicht durch Widerspruch und Klage angegriffen wurde. Somit unterbleibt in aller Regel eine Überprüfung der Verwaltungsentscheidung, was die Bauverwaltung sicher einkalkuliert. Jede Kritik ist aber nur sinnvoll, wenn sie auch konstruktiv ist. Ich schlage daher vor, eine Regelung einzuführen, die dem Verfahren über das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraph 36 BauGB vergleichbar ist. Das Einvernehmen der Gemeinde nach Paragraph 36 BauGB ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2004 bei einer kreisfreien Stadt, die zugleich Bauaufsichtsbehörde ist, zwar nicht erforderlich, da Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde identisch sind. Gemeindeintern kann jedoch hier zwischen der Genehmigungsentscheidung, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, und der vorgelagerten Planungsentscheidung durch den Bauausschuss, unterschieden werden. Zur Begründung verweise ich auf das genannte Urteil. Die Stadtverordnetenversammlung kann daher beschließen und als Regelung in die Hauptsatzung aufnehmen, dass die Bauaufsichtsbehörde verpflichtet ist, Bauvorhaben einer bestimmten Art und Größe, insbesondere wenn sie nach Paragraph 34 genehmigt werden sollen, dem Bauausschuss zur Zustimmung vorzulegen. Mit dieser Regelung hätte der Bauausschuss ein belastbares Instrument an der Hand, mit dem er den festgestellten Missständen der Bauverwaltung entgegentreten könnte.
Werner Pahnhenrich, Potsdam
Lennéstraße 44 – Bauausschusssitzung am 12. Februar
Zum wiederholten Male musste sich der Bauausschuss mit einer erteilten Baugenehmigung befassen, die den Intentionen der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in der Brandenburger Vorstadt offensichtlich widerspricht. Man fühlt sich als Bürger entrechtet, ja geradezu der Willkür von Politik und Verwaltung ausgesetzt, die offensichtlich in Potsdam System hat, wie die eines Rechtsstaats unwürdige Vorgehensweise in Sachen Rückgabe von Bodenreformland, wie des Finanzministers Ausschreibung für den Landtagsneubau, die geradezu dem Landtagsbeschluss widerspricht und nun die einseitige Interessenvertretung eines Investors, der stillos in Sichtweite des Weltkulturerbes eine Bausünde errichten will. Dass den Nachbarn durch die vollständige Lückenschließung das Wegerecht für die Feuerwehr praktisch entzogen wird, ist ein weiterer Skandal, den Herr Goetzmann als Leiter der Bauverwaltung nicht im öffentlichen Teil behandelt wissen wollte. Warum eigentlich? Was gibt es zu verbergen? Unglaublich, welch Willkür und Ignoranz hier herrschen und sich auch in der Lennéstraße 44 zeigt, was Professor Battis, der Experte für Baurecht, als Fazit seines Gutachtens zur Potsdamer Bauverwaltung feststellte: Das Bauamt hält sich nicht an Regeln.
Monika Ludwig, Potsdam
In der Bauverwaltung hat sich nichts geändert
Wen wundert es , dass sich in der Bauverwaltung nach den offenbar berechtigten Kritiken von Günther Jauch so gut wie nichts geändert hat. Wenn man die Meldungen um das Drama „Brocksches Haus“ verfolgt, weiß man, dass dem Investor der Wind von der Spitze der Verwaltung entgegenbläst. Die Baubeigeordnete, die offenbar einen Persilschein in Potsdam besitzt, ist daher in guter, prominenter Gesellschaft.
Rainer Kral, Potsdam
Endgültiges Aus für Brockesches Haus, 13.2.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf kam der Potsdamer Verwaltungsspitze wohl sehr gelegen. Sie war von Anfang an gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und auch der Oberbürgermeister, der im Alleingang verkündete, die Verwaltung bevorzuge das Alte Rathaus. Er ignorierte die monatelange Arbeit der Stadtverordneten und anderer Engagierter.Das Brockesche Haus war von Anfang an ein ungeliebtes Kind. Nachdem die Decken doch die erforderliche Traglast aufwiesen, wurde nach neuen Möglichkeiten zum Scheitern gesucht. Wir bedauern den Rückzug von Lorenz Bruckner. Das Entstehen einer Kulturmeile am Stadtkanal ist von den Verantwortlichen nicht verstanden worden. Das Museum im Alten Rathaus wird wohl nicht abends zur Belebung des Alten Marktes beitragen. Die Veranstaltungen und Ausstellungen des Stadtforums im Alten Rathaus müssen sicher reduziert werden. Ein Landtag im Stadtschloss wird abends und am Wochenende eine stille Angelegenheit und keinesfalls zur Belebung dieses so bedeutenden Platzes beitragen.
Gisela und Horst Görl, Potsdam,
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