Lesermeinung: Beamte, Beratungen
Beamtentum an Pensionen beteiligen! Ich kann das Gefasel von den Rentenfinanzen nicht mehr hören!
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Beamtentum an Pensionen beteiligen! Ich kann das Gefasel von den Rentenfinanzen nicht mehr hören! Niemand spricht von den enormen Pensionen. Es wird immer auf die Überalterung der Gesellschaft verwiesen und die Renten immer weiter gesenkt. Dafür erhalten die Beamtenpensionäre und die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst 70 Prozent ihres letzten Monatsgehaltes als Pension, beziehungsweise Rente, ohne dafür eine Leistung erbracht zu haben! Die Arbeiter müssen sich mit einer geringen Rente begnügen und werden durch diese Damen und Herren der oberen Etage zur Kasse gebeten. Wenn dieses System nicht sofort geändert wird, dann wird es früher oder später zum Aufstand kommen. Wenn 1,8 Millionen Pensionäre in Deutschland 81 400 000 000 Euro als Pensionen im Jahr bekommen. Dagegen 20 Millionen Rentner mit einer jährlichen Rentensumme von 167 000 000 000 Euro auskommen müssen, wobei 86 Prozent durch die monatlichen Beiträge der Arbeitenden aufgebracht werden. Darum ist es schlicht unseriös, von „zu hohen Renten“ zu sprechen. Der Durchschnitt der Aufwändungen für die 1,8 Millionen Pensionäre beträgt somit 45 222 Euro und für die Rentenempfänger 8270 Euro im Jahr. Es ist an der Zeit, das Beamtentum an ihren Pensionen zu beteiligen. Das heißt, sie bezahlen genau wie die Arbeiter und Angestellten ihre monatlichen Altersversicherungsbeiträge. Auch dann, sind diese Menschen den Nicht- Beamten weiterhin im Vorteil. Alle Vorteile, die das Beamtenrecht gegenüber der breiten Arbeiterschaft bietet, sind zu tilgen. Es kann doch nicht sein, dass eine Beamtin den Frisör bezahlt bekommt und eine Verkäuferin muss ihn aus eigener Tasche bezahlen. Oder, wieso bekommt ein Beamter einen „Inselzuschlag“? Oder, warum muss der Steuerzahler die Damen und Herren der Beamtenvertretung bezahlen? Wenn die Beamten eine Interessenvertretung benötigen, dann sollen diese auch aus Beiträgen der Beamten finanziert werden, wie bei den Gewerkschaften. Auch die dafür genutzten Gebäude sind aus den Beiträgen der Mitglieder zu finanzieren und nicht aus Steuermitteln! Anita Kuhbier, Potsdam Opfer erster und zweiter Klasse So langsam aber sicher muss die Frage erlaubt sein, ob die Prioritäten beim so genannten „Aufstand der Anständigen“ noch stimmen. Da wird schon sprachlich nur noch gekämpft, und zwar gegen „rechts“. Dass es um Rechtsextremismus geht, wird gar nicht mehr erwähnt. In dieser Sprache der Straße erfährt man dann auch kaum noch, wofür man eigentlich kämpfen soll. Lediglich „gegen rechts“ sein zu müssen ist Programm. Ist das nicht ein bisschen zu wenig? Wenn wir dann auch noch erfahren, dass alleine in Brandenburg gerade einmal 23 Euro für minderjährige Opfer von Sexualstraftaten vom Staat in Beratungstätigkeiten investiert werden, während es bei Opfern rechtsextremer Übergriffe sage und schreibe 2200 Euro sind, ist auch hier etwas aus dem Lot. Solche Beratungstätigkeiten sind gesellschaftlich sehr wichtig. Aber dieses dramatische Ungleichgewicht wirft die Frage nach mangelnder Verteilungsgerechtigkeit auf. Dieses Ungleichgewicht ist durch absolut nichts zu erklären oder zu beschönigen. Hier stimmt einfach etwas nicht mehr. Und es ist gut, dass dieses Problem jetzt thematisiert wird. Noch besser wäre es, wenn von der Politik das Signal ausgehen würde, dass sie solche Zustände abschaffen wird. Denn es darf keine Opfer erster und zweiter Klasse geben. Zurzeit gibt es die aber. Christian Steinbrenner, Rathenow
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