Lesermeinung: Bieterverfahren zum Palais Barberini
Zu: „Berliner Unternehmer steht bereit – Investorin Schmack hofft auf politisches Votum“.Ich bin derselben Meinung wie der Baubeigeordnete Klipp.
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Zu: „Berliner Unternehmer steht bereit – Investorin Schmack hofft auf politisches Votum“.
Ich bin derselben Meinung wie der Baubeigeordnete Klipp. Ein Bieterverfahren, egal um welche Lage oder welches Objekt es sich handelt, unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Diese wurden großzügig durch die Verwaltung ausgelegt und der vormals Erstplatzierten eine Nachfrist gewährt. Doch auch das nützte nichts und so musste der Baubeigeordnete das einzig Richtige und Verfahrenskonforme tun und den Zuschlag beziehungsweise den Vertrag für nichtig erklären und dem Zweitplatzierten den Zuschlag erteilen. So weit, so rechtsbindend. Doch nun versucht die Verliererin mit allen Mitteln neben Vereinen, Lokalpolitikern und Presse auch noch den restlichen Bürgern klar zu machen, dass nur sie die Richtige sei. Ist es nicht so, dass alle Beteiligten am Bieterverfahren zusichern mussten, originalgetreu das Palais Barberini wieder aufzubauen. Ob nun im Innern ein Hotel oder eine Wohnungsanlage entsteht, sollte dabei zweitrangig sein. Die Chance, das Palais wieder zu bekommen, ist doch größer als man noch vor Jahren erhoffen konnte. Zudem benötigt Potsdam dringender Wohnungen als ein weiteres Hotel. Damit ist das Argument, ein historisch nachgebautes Palais Barberini zu verlieren, wenn die Erstplatzierte nicht baut, nicht zutreffend. Spannend wird es am Mittwoch in der Stadtverordnetenversammlung. Die durch Potsdamer gewählten Vertreter entscheiden darüber, ob der neue Vertrag mit dem zweitplatzierten Bieter genehmigt wird und er damit den Zuschlag erhält, oder ob die Erstplatzierte genug Stimmung in der Stadt gemacht hat und sie abermals eine Ausnahme von der Regel bekommt. Um nicht völlig das politische Gesicht und die Glaubwürdigkeit in ein rechtskonformes Bieterverfahren der Verwaltung, gerade beim Prestigeobjekt wie der historischen Herstellung der Potsdamer Mitte, zu verlieren, sollten sich die Stadtverordneten an die gesetzlichen Regelungen – und den damit klar vorgegebenen Ablauf nach Wegfall der Erstplatzierten – halten, anstatt durch Sympathie und Kungelei innerhalb der Entscheidungsträger zur Erstplatzierten abermals ein fragwürdiges Licht auf Potsdam zu werfen.
Herr Rath, Potsdam
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