Lesermeinung: Blitz-Halt verboten
Verkehrsgefährdung wird durch Ausnahmegenehmigung nicht aufgehoben Wenn die Stadtverwaltung absolute Halteeverbote einrichtet, hat sie sicherlich triftige Gründe, beispielsweise die Verkehrsgefährdung durch haltende Fahrzeuge wegen Unübersichtlichkeit der Straßensituation zu vehindern. Diese triftigen Gründe können nicht durch eine Ausnahmegenehmigung, die der Fahrer dieses Blitz-Fahrzeuges bei sich führte, aufgehoben werden.
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Verkehrsgefährdung wird durch Ausnahmegenehmigung nicht aufgehoben Wenn die Stadtverwaltung absolute Halteeverbote einrichtet, hat sie sicherlich triftige Gründe, beispielsweise die Verkehrsgefährdung durch haltende Fahrzeuge wegen Unübersichtlichkeit der Straßensituation zu vehindern. Diese triftigen Gründe können nicht durch eine Ausnahmegenehmigung, die der Fahrer dieses Blitz-Fahrzeuges bei sich führte, aufgehoben werden. Hier ist ein Verwarngeld fällig, wie für jeden anderen, der diese Beschilderung mißachtet. Vielleicht kann die Stadt Potsdam zu dieser gängigen Praxis einmal Stellung nehmen. Joachim Pamperin, per E-Mail
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