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Lesermeinung: Combinos leiser als vorgeschrieben

Zu „Combino-Lärm muss weg“, PNN, 22. 9.

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Zu „Combino-Lärm muss weg“, PNN, 22. 9.03: „Seit Wochen geht die Diskussion um eine zu hohe Lärmbelastung durch Combinozüge durch die Presse“, so beginnt ein Leserbrief zu der Geräuschentwicklung beim Combino. Dieses viele Bürger interessierende Thema füllt in der Tat nicht nur die Seiten der Tageszeitung, auch zahlreiche Gremien diskutieren darüber: Allein die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung für Bauen, Wohnen und Verkehr und für Umwelt, Sicherheit, Recht und Ordnung befassten sich nicht nur in ihren eigenen Sitzungen, sondern auch in einer gemeinsamen Beratung intensiv damit. Gern beantworten wir die aufgeworfenen Fragen: 1. „Lärmbelastung und Geräuschpegel sind bei Ankauf derartiger Technik, klarer Vertragsbestandteil“. Das ist eine klare Anforderung. Wie jeder weiß, gibt es in unserem Land immer und für alles Vorschriften. So auch zu Lärmbelastungen. Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Raum zugelassen werden soll, muss, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten, gesetzlich vorgeschriebene Werte einhalten. Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH hat das in ihrem Pflichtenheft für die Potsdamer Niederflurstraßenbahnen auch so festgeschrieben. Um nun für die Landeshauptstadt möglichst geräuscharme Fahrzeuge zu bekommen, haben sich die Verantwortlichen bei der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH dafür eingesetzt, dass die vom Gesetzgeber geforderten Werte sogar noch unterboten werden. Der Lieferant war damit einverstanden und hat ein Fahrzeug geliefert, das – die Messungen beweisen es – diese Vorgaben einhält. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Dafür setzen sich die Techniker der ViP ein. 2. „Wird dieser (Vertragsbestandteil) verletzt, entstehen haftungsrechtliche oder Mängelbeseitigungsansprüche.“ Damit bringt man auf prägnante und treffende Weise die Sache auf den Punkt. Alle in einem Vertrag vereinbarten Punkte müssen eingehalten werden. Das ist so. Wäre es nicht so gewesen, hätte unsere Rechtsabteilung den notwendigen Druck ausgeübt, um die vertraglich vereinbarten Leistungen durchzusetzen. 3. „Wer trägt die Verantwortung dafür, dass derartige Fragen entweder nicht hinreichend vereinbart oder nicht konsequent eingefordert werden?“ Das ist eine wichtige Frage. Der Vertrag jedenfalls ist hieb- und stichfest. Dadurch kommt auch die in Frage 4 angesprochenen finanzielle Mehrbelastung nicht zum Tragen. Für Fragen bezüglich unserer Fahrzeuge und zu weiteren Themen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Auch das Kundenforum der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH am 11. September zum Thema „Geräusche“ hat sehr eindrucksvoll gezeigt, wie sehr ViP daran interessiert ist, die Wünsche der Kunden und der Potsdamer Bürger im persönlichen Dialog zu erfahren. Interessant war, dass bei den Kunden neben dem „Geräusche“-Thema die Ausstattungsmerkmale ihrer Fahrzeuge die „Pole-Position“ einnehmen. Für die Mitarbeiter der ViP steht jedenfalls der Kundenwunsch an erster Stelle. Für den Kunden arbeiten sie. Der persönliche Austausch nimmt darin eine entscheidende Rolle ein. Daher ist zum Thema „Ausstattung der Fahrzeug“ ein weiteres Kundenforum geplant. Damit es in Potsdam immer gut rollt– möglichst leise und bequem! Georg Dukiewicz Geschäftsführer der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH

Georg Dukiewicz

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