Lesermeinung: Datschen nach DDR-Muster
Zu „Ausweg aus dem Datschen-Dilemma“ vom 26. 2.
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Zu „Ausweg aus dem Datschen-Dilemma“ vom 26. 2. 04: Wie man den PNN entnehmen konnte, wurde durch die Stadt Potsdam die Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes auf die Pächter von Wochenendgrundstücken neu geregelt. Der Beschluss des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung war der Zeitung viel Platz auf der Titelseite Wert und das ist gut so, waren doch im September in der Stadtverwaltung andere Vertragsmodelle zwischen Pächter und Stadt noch undenkbar. Mit der Bestätigung der neuen Ordnung durch die Stadtverordnetenversammlung wurde das Anliegen vieler Potsdamer, besonders älterer Bürger, die Wochenendgrundstücke von der Stadt Potsdam gepachtet haben, positiv entschieden. Damit ist der Zustand vom Tisch, dass bei Wechsel des Pächters der Nachnutzer dem Vorbesitzer des Gebäudes einen Abstand zahlt und laut Mietvertrag der Stadt Potsdam dafür Miete zahlen und die Instandhaltung übernehmen sollte. Diese Situation führte dazu, dass es für die Stadt Potsdam zunehmend schwieriger wurde, Mieter für frei werdende Grundstücke zu finden. Dieser Zustand veranlasste einige Mitglieder des Vereins „Schlänitzsee-Paddenpuhl e. V.“ im September 2003 aktiv zu werden. Neben Veröffentlichungen in der Presse, Kontaktaufnahme zu anderen Vereinen und Abgeordneten des Stadtparlamentes wurden den Verantwortlichen des Grundstücksmanagements der Stadt Potsdam Hinwiese übergeben, wie dieses Problem in anderen Kommunen gelöst wird bzw. wie es auch in einem Merkblatt des Bundesministeriums für Justiz aus dem Jahr 2003 empfohlen wird. Beendet jetzt ein Pächter seinen Pachtvertrag, kauft der neue Pächter das Gebäude und tritt in den zu DDR-Zeit abgeschlossenen Pachtvertrag ein. Der neue Pächter ist also Eigentümer des Gebäudes und betreibt dessen Werterhaltung. Heinz Behrend, Vorstand des Vereins „Schlänitzsee-Paddenpuhl e.V.“
Heinz Behrend
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