Lesermeinung: Eine Satzung mit großer Bedeutung für die Anwohner
Ist der „Fall Meisenweg“ endgültig abgeschlossen? Wen interessiert, dass schon wieder eine neue Straßenausbausatzung in Stahnsdorf beschlossen wurde?
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Ist der „Fall Meisenweg“ endgültig abgeschlossen? Wen interessiert, dass schon wieder eine neue Straßenausbausatzung in Stahnsdorf beschlossen wurde? Die Presse nicht, die Kommunalaufsicht nicht und sicher auch die meisten neu hinzugezogenen Stahnsdorfer nicht, weil sie an neuen, gut ausgebauten Erschließungsstraßen wohnen. Also ist das keine Zeile der Berichterstattung wert. So ist wohl auch kaum jemandem aufgefallen, dass es die siebte Straßenausbausatzung in nur neun Jahren ist. Eine vorherige Beratung in den Fachausschüssen fand nicht statt. Die vielen Einwände der Gemeindevertreter von SPD, B90/Grüne und PDS verhallten bei den Vertretern von CDU und „Wir vier“ ohne Reaktion. Die neue Satzung wurde wegen der „sicheren Mehrheiten“ des Bürgermeisters überstürzt beschlossen. Für uns Stahnsdorfer Bürger, die an alten, sanierungsbedürftigen Straßen wohnen, ist die Satzung von großer Bedeutung. Sie regelt, mit welchem Anteil und zu welchen Bedingungen sich die Bürger an den Straßenausbaukosten beteiligen müssen. Für Anlieger bestimmter Straßen wurden neue unverhältnismäßig hohe Belastungen beschlossen. Zusätzlich wurde in dieser Satzung mit einem eingeschobenen Paragraphen 4a der Beitragssatz detailliert für alle vorangegangenen Gebührenbescheide offiziell beschlossen und ist dadurch rechtskräftig. Auch der Beitragssatz für die im Jahre 1999 unrechtmäßig erhobenen Straßenausbaubeiträge für die Wiederherstellung des Meisenwegs ist darin enthalten. Damit hat die Verwaltung das dunkle Kapitel „Meisenweg“ abgeschlossen. Nun brauchen die Vertreter von SPD und PDS nicht mehr die Verwaltung daran zu erinnern, den unrechtmäßigen Verwaltungsakt aufzuheben und die erhobenen Kosten zurückzuzahlen. Aber wie wird die Verwaltung den Prüforganen und den betroffenen Bürgern, erklären, warum sie die Bescheide für ihre direkten Nachbarn, ohne Gerichtsentscheid aufgehoben und das Geld zurückgezahlt hat? Ist das Recht für alle? Wer steht für den Verlust ein, der der Gemeinde durch die Bezahlung unbeauftragter Leistungen entstanden ist? Hier offensichtlich ein Teil der Anlieger des Meisenwegs! Warum zahlen beim nächsten Mal nicht alle Stahnsdorfer? Was nur hat die Gemeindevertreter der CDU und „Wir vier“ bewogen, eine Satzung solchen Inhalts gegen die Bürgerinteressen zu bestätigen? Bürger Initiative „Anwohner Striewitzweg“, Stahnsdorf
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