Lesermeinung: Endgültig Klarheit über Betretungsrecht erlangen
Zu: „Scharfenberg kritisiert SPD-Stadtverordneten Kirsch“, 19.1.
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Zu: „Scharfenberg kritisiert SPD-Stadtverordneten Kirsch“, 19.1.
Politiker scheinen Meister der Polemik zu sein. Der Fraktionschef von „Die Linke/PDS“, Herr Scharfenberg, fordert den Kopf des Stadtverordneten Wolfgang Kirsch, da dieser als einziger den Mut hat, sich konsequent darüber Klarheit zu verschaffen, wie die rechtliche Situation der Ufergrundstücke am Griebnitzsee ist. Dieses sollte auch im Interesse von Herrn Scharfenberg liegen. Der Uferweg sollte, wie es der mittlerweile erarbeitete Kompromiss zwischen der Stadt und den Anrainern vorsieht, offen bleiben. Kirsch hat diesem Kompromiss nie widersprochen und ich sehe es gerade im Interesse der Stadt, der Öffentlichkeit und der Anrainer als zwingend gegeben, Klarheit über das Betretungsrecht der Privatgrundstücke ein für alle Mal grundsätzlich zu erlangen. Es ist doch Augenwischerei, wenn wir so tun, als ob es sich bei dem Kompromiss um den Gordischen Knoten handelt, da auch nicht unerhebliche Privatgrundstücke im Bereich der Karl-Marx-, Rudolf-Breitscheid- und Stubenrauchstraße völlig unverhandelt sind. Ehrlich gesagt: Herr Kirsch hat meine Sympathie, da er sich in seiner Funktion als Unternehmer in dieser Stadt als Stadtverordneter für die SPD und als Uferanrainer dieses Unterfangen aufbürdet – auch im Interesse der Öffentlichkeit. Er wird, wenn er Recht bekommt, auch auf Grund seiner vorgenannten Funktion innerhalb der Stadt die Größe haben, eine im wahrsten Sinne des Wortes „Wegeführung für die Öffentlichkeit“ über sein Privatgrundstück zu ermöglichen. Politik sollte und muss in der Demokratie für die Rechte der Öffentlichkeit, aber auch für die privaten Rechte einzelner eintreten. Mich würde es brennend interessieren, wie der wohl letzte Rechtsstreit über Begehbarkeiten dieses Uferstreifens ausgeht. Ich gehe davon aus, dass sich die Richter der Argumentation anschließen, dass es sich bei dem Uferstreifen am Griebnitzsee nicht um eine freie Landschaft mit Betretungsrecht nach Brandenburgischem Landschaftsschutzgesetz handelt, sondern um einen Innenbereich. Wenn dem dann so sein sollte, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn man nicht alle Verhandlungspartner verprellt, mit denen man dann über Möglichkeiten diskutieren müsste. POLitiker sollten davon abkommen, Interessenklärungen als Angriff auf ihre Wähler zu sehen
R. Rinkel, Potsdam
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