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Lesermeinung: Enteignungen: „Potsdam hat jetzt die richtige Strategie gefunden“

Zum Kommentar „Nichts geht mehr“, 4.8.

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Zum Kommentar „Nichts geht mehr“, 4.8. Es ist richtig, dass die Stadt konsequent ist und den Bebauungsplan für den Uferstreifen am Groß Glienicker See umsetzen will. Sie handelt damit auch im Einklang – man kann es nicht oft genug wiederholen - mit der Brandenburgischen Landesverfassung, die den Kommunen aufträgt, den Zugang zu Naturschönheiten freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen. Dies gilt für den Griebnitzsee. Hier ist der Bebauungsplan in Arbeit und wird diesmal den juristischen Anfechtungen hoffentlich standhalten.

Die Autorin findet in ihrem Kommentar, die Stadt sei am Griebnitzsee überheblich vorgegangen und sieht daher „nichts mehr zu kitten“. Sollte es diese Überheblichkeit gegeben haben, dann ist sie durch die korrekte Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens inzwischen überholt. Schon um vor Gericht erfolgreich zu sein, kann sie sich niemand mehr leisten. Die Stadt Potsdam hat im Umgang mit den Grundstücksbesitzern, die den Weg abgesperrt haben und denen es zum Teil offenbar vor allem um Spekulation auf eine möglichst hohe Entschädigung in einem Enteignungsverfahren geht, inzwischen einen Grad der Professionalität gewonnen, der hoffen lässt, dass sie am Ende ihr Ziel durchgehender Uferwege erreichen wird. Jahrelang ist Potsdam in der Auseinandersetzung mit einer strategisch hoch organisierten Gruppe von Ufergrundstücksbesitzern und ihren Anwälten mehr Zuschauerin und Getriebene als Handelnde gewesen. Es ist ein Zeichen neuer Stärke der Landeshauptstadt, dass sie das Heft des Handelns jetzt in die Hand nimmt. Einstimmig gefasste Stadtverordnetenbeschlüsse sollen umgesetzt werden und das in zahlreichen Unterschriftenaktionen dokumentierte öffentliche Interesse an Uferwegen soll ernst genommen werden.

Das jetzt gezeigte Selbstbewusstsein des Oberbürgermeisters ist offenbar Folge eines kostspieligen Lernprozesses. Diesen Eindruck gewinnt man bei der Lektüre eines Artikels in der Zeitschrift „Planerin“ vom Juni 2011 (Heft 3/11) von Andreas Götzmann, dem Chef der Potsdamer Stadtplanungsbehörde. Götzmann beschreibt die Entwicklung am Griebnitzsee als exemplarisch für die Schwierigkeiten von Kommunen im Umgang mit finanzstarken Privatinteressen. Nur wenn die Stadt den Privaten ebenbürtig aufgestellt ist, hat sie Chancen sich durchzusetzen. Die Stadt Potsdam plant seit der Wende einen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee. Diejenigen, die diesen Weg jetzt bekämpfen und dabei auf das Recht auf Eigentum pochen, haben ihre Häuser und die an den See grenzenden Flurstücke mit dem Wissen um diese Planung erworben. Jahrelang hat der Bund privaten Erwerbern trotz des bekannten Interesses Potsdams an einer öffentlichen Nutzung den Vorrang gegeben, obwohl er auch anders hätte entscheiden können.

Nach dem Erwerb der Grundstücke haben einige der neuen Eigentümer alles daran gesetzt, die Planungen der Stadt Potsdam systematisch zu hintertreiben, um am Ende Wassergrundstücke ohne einen Weg darüber zu bekommen. Hierbei sind sie sehr erfolgreich gewesen und es wird schwer, die Entwicklung zurückzudrehen. Mit dem Kauf ist die Wende aber eingeleitet. Auch wenn in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden, Potsdam scheint jetzt die richtige Strategie gefunden zu haben. Am Ende kann es damit durchgehende Uferwege am Groß Glienicker See und am Griebnitzsee wieder geben.

Dr. Walter Raffauf, „Griebnitzsee für alle“ e.V., Potsdam

Zum Potsdamer Uferwege-Streit: „Es wird enteignet“, 4.8. 2011

Die härtere Gangart der Stadt Potsdam erscheint leider unvermeidlich und richtig. Denn die bisherigen Absperrungen am Groß Glienicker See gefährden im erheblichen Maße den sozialen Frieden. Was sich ebenfalls negativ auf das allgemeine Verhältnis zwischen alteingesessenen Potsdamern und zugezogenen Personen aus der alten Bundesrepublik auswirken kann.

Da jede emotional aufgeladene Debatte immer auch Vorurteile schürt. Die dem Wohl der Brandenburger Landeshauptstadt, die auf ihre bisherige Entwicklung nach der Wende sehr stolz sein kann, nachhaltig schadet.

Weswegen es zu einer schnellen und dem Gemeinwohl dienlichen Lösung kommen muss, um die Bewohner, die sich von ihrer Außenwelt abschotten und ihre Egoismen pflegen, dazu zu zwingen, sich dem Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes unterzuordnen.

Wo es heißt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Rasmus Ph. Helt, Hamburg

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