Lesermeinung: Entwurf für Seehof
Zu: „Aus für 50 Datschen“, 30.6.
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Zu: „Aus für 50 Datschen“, 30.6. Bei dem angedachten Projekt im Lessinggraben geht es zuerst um ein städtebaulich interessantes Areal im Wohngebiet Seehof. Im August 2004 wurde mir von der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass dieses Gebiet im Flächennutzungsplan als Baugebiet ausgewiesen wurde, was schließlich den Entwurf reifen ließ, den ich zusammen mit meinem Architekten dem Bauausschuss vorgestellt habe. Die Nutzung des Bodens und die Bebauung des Kleingartenvereins fand hauptsächlich in den 90er Jahren statt, ohne das Einverständnis des Eigentümers, der bereits im Oktober 1990 einen Antrag auf Rückübertragung zur Regelung offener Vermögensfragen einreichte. Anfang 2004 fiel die amtliche Entscheidung, worauf ich erstmals die Grundstücke in Augenschein nehmen konnte. Dabei stellte ich fest, dass partiell eine Bebauung stattgefunden hatte, die weit über die Regelung im Bundeskleingartengesetz hinausging. Jeder Kleingärtner soll sich mal in meine Situation versetzen und sich fragen, was er machen würde. Im Artikel 14 des Grundgesetzes heißt es: „Eigentum verpflichtet“. Es soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Dieser Verantwortung habe ich mich gestellt. Wer mir im jetzigen Planungs-Stadium vorwirft, ich führe Finsteres im Schilde, handelt voreilig und unredlich. In der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses wollte ich die Meinung der Stadtverordneten hören und eine alternative Variante der Besiedlung vorstellen, was auch stückweise gelang. Unser Entwurf wäre eine Bereicherung für die Teltow. Nun hat die Presse ein Fass aufgemacht, weshalb ich auch öffentlich Stellung beziehen muss. Wichtig ist mir das Verständnis der Gärtner, dass ich die Verantwortung nicht aus der Hand geben werde, überhaupt keinen Feldzug plane und bestimmt einige interessante Vorschläge habe. Deshalb möchte ich mich zuerst einer Versammlung der Kleingärtner stellen. Kurt Breitenstein, Tauberbischofsheim
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