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Lesermeinung: EU-Richtlinie

Zu: „Union auf SPD-Kurs bei EU-Richtlinie Gemeinsame Position für Dienstleistungssektor“, 3.2.

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Zu: „Union auf SPD-Kurs bei EU-Richtlinie Gemeinsame Position für Dienstleistungssektor“, 3.2.

Zu ihrem Artikel möchte ich Ihnen herzlich danken. Doch ist damit noch keine tief greifende Betrachtung unternommen. Ich bin grundsätzlich kein Gegner, sondern ein Befürworter eines freien und vor allem fairen Wettbewerbs. Diese persönliche Position möchte ich mit allem Nachdruck meinen kritischen Anmerkungen voranstellen. Ich bin mit Sicherheit, auch trotz meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Vizepräsident der Baukammer Berlin (BKB), kein Lobbyist, der die freiberuflich tätigen Bauingenieure unter eine Schutzglocke des Staates stellen möchte.

Mein Votum war, ist und bleibt: Wettbewerb auf der Grundlage der Chancengleichheit. Hierzu zählt, das zu jedem Dienstleistungsauftrag zugehörige Zivilrecht. In Deutschland ist dieses Zivilrecht im „Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt. Bei der Diskussion um das „Herkunftslandprinzip“ wird die Frage nach fairen Bedingungen bisher keiner Lösung zugeführt. Dazu gehören die in den 25 Mitgliedsstaaten der EU völlig anders formulierten jeweiligen zivilen Rechtssysteme. Diese stellen im Anschluss an eine entsprechend EU-weit ausgelobte Ausschreibung die vertragsrechtliche Grundlage dar.

Bei Vertragsabschluss wird hier das jeweilige Vertrags-, Haftungs-, Schuldrecht des aus einem anderen EU-Mitgliedsstaats stammenden Unternehmers für diesen Auftrag unverrückbar. Nur wenn die Folgen aus diesen unterschiedlichen Rechtssystemen gleich gestellt sind, so dass Unternehmen aus verschiedenen Ländern bei einer mangelhaft erbrachten Leistung gegenüber dem Auftraggeber nach gleichen vertragsrechtlichen Rahmenbedingungen diesen Mangel pflichtgemäß beseitigen, dann kann auch hier unter Berücksichtigung des „Herkunftslandprinzips“ von Chancengleichheit aller Wettbewerbsteilnehmer ausgegangen werden.

Diese Informationen habe ich vor Jahren dem heutigen Staatssekretär im Bundeswirtschaftministerium, Wuermeling, öffentlich dargestellt. Trotz dieser Detailkenntnisse hat er dieses stets als Lobbyismus zurückgewiesen. Es ist immer wieder festzustellen, dass ernst gemeinte Hinweise, die den Verbraucher, privat wie öffentlich, vor Verwerfungen schützen sollen, mit Lobbyismus abgekanzelt werden. Es ist zu begrüßen, dass unter anderem auch durch ihre Publikationen die Diskussion intensiv gefördert wurde. Doch werden diese Auseinandersetzungen immer ein Balanceakt bleiben, wenn die international agierende Wirtschaft ihre nur auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Interessen, die politische Linie von Parlamenten so nachhaltig beeinflussen, dass eine Dienstleistungsrichtlinie dem EU-Parlament vorgelegt wird, die zum jetzigen Zeitpunkt als nicht ausgereift einzustufen ist.

Dipl.-Ing. Ronald Berndt, Vizepräsident der Baukammer Berlin, ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Landes Berlin und der Vergabekammer des Bundes

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