Lesermeinung: Fluglärm-Protest in Potsdam
Zu: „ Demonstration vor Wohnhaus von Flughafen-Chef Schwarz“ .In einer Demokratie müssen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Kritik hinnehmen – auch in Form von Demonstrationen.
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Zu: „ Demonstration vor Wohnhaus von Flughafen-Chef Schwarz“ .
In einer Demokratie müssen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Kritik hinnehmen – auch in Form von Demonstrationen.
Dass der Protest am Achtungsanspruch kratzt, gehört zur politischen Willensbildung. Eine Bannmeile gibt es nur rund um das Parlament, aber nicht am Wohnsitz. Das alles ist nichts Neues, sondern eine Selbstverständlichkeit, wenn man das Grundgesetz ernst nimmt.
Im Rechtsstaat ist der Rechtsweg garantiert. Wenn sich jemand in seinem Recht, etwa dem Persönlichkeitsrecht, verletzt glaubt, kann er sich an das Gericht wenden. Rainer Schwarz hat davon abgesehen, das Verwaltungsgericht Potsdam anzurufen. Also ist ihm kein Unrecht widerfahren.
Professor Detlev W. Belling, Universität Potsdam (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht)
Zu: „Flughafen-Gesellschaft kritisiert geplante Demonstration am Sonntag“, Nachrichten am 18.8.
Das Verständnis des Herrn Kunkel hält sich in engen Grenzen - Anderes war vom obersten Pressesprecher der FBB-GmbH ohnehin nicht zu erwarten. Aber nun auch noch die verfassungsmäßig garantierte Versammlungsfreiheit anzugreifen, lässt wirklich große Zweifel am Demokratieverständnis dieses Herrn aufkommen.
Der Eingriff in die Privatsphäre Hunderttausender Anwohner im nahen Umfeld des Flughafens BER infolge der zu erwartenden Lärm- und Schadstoffimmissionen des Luftverkehrs dürfte wohl weit schwerwiegender sein als das, wofür Herr Kunkel nach eigenem Bekenntnis, schon kein Verständnis entwickeln kann. Der Mann ist völlig überfordert und in seinen Äußerungen irreführend!
Diethard Günther, Mitbegründer der Lärmwehr Berlin-Brandenburg
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