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Lesermeinung: Gebührenpflichtig

Zu. „Gewerbetreibende fürchten neue Parkregelung“, 5.

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Zu. „Gewerbetreibende fürchten neue Parkregelung“, 5.2. Auf den Artikel kann ich nur bemerken, dass die von der Stadtverwaltung Teltow mit der Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung angestrebte Zielsetzung schon sehr verwundert. Soll doch – nach den von ihnen zitierten Aussagen von Bürgermeister Schmidt – im Gebiet südlich der Potsdamer Straße das Dauerparken von Kunden örtlicher Gewerbetreibender verhindert werden, um den Anwohnern Parkraum zu schaffen, so ist es in der nördlich der Potsdamer Straße gelegenen Boberstraße – einer Straße, in der sich außer dem Schifferkinderheim lediglich 16 Reihenhäuser befinden – Ziel, den Anwohnern das dauerhafte Parken ihrer Kraftfahrzeuge zu untersagen. Hier nahm Bürgermeister Schmidt im übrigen eine Einladung zu einem Vorort-Gespräch nicht an. Auf entsprechende mehrfache Nachfragen wird seitens der Stadt Teltow regelmäßig auf die (gebührenpflichtige) Möglichkeit der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen verwiesen. Es fällt uns Anwohnern der Boberstraße folgerichtig schwer, in den verfügten Maßnahmen andere Hauptmotive als die der Geldbeschaffung für das klamme Stadtsäckel zu vermuten. Michael Marquardt, Teltow

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