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Lesermeinung: Gleichgeschaltet?

„Knabenschule darf nicht eröffnen“, 3.5.

Stand:

„Knabenschule darf nicht eröffnen“, 3.5.

Die Vielfalt der Meinungen, die Vielfalt von Lösungsansätzen ist das Grundelement der demokratischen Willensbildung. So haben die Väter des Grundgesetzes auch die elterliche Erziehung unter den besonderen Schutz gestellt. (Die einzige Ausnahme zum Gleichmacher-Artikel 3). Ehe und Familie sind nicht nur die physische Zukunftssicherung unseres Volkes, sondern garantieren auch durch die Erziehung im Elternhaus die Meinungsvielfalt und somit die politische Zukunft unserer Demokratie.

Das bedingt ebenfalls die freie Wahl der Bildungsstätten. Die „Grundversorgung“ der Bildung sichert der Staat. Wenn Eltern aber eine andere Ausbildung für ihre Sprösslinge im Rahmen der staatlichen Lehrpläne wünschen und bereit sind, das aus eigener Tasche zu zahlen, kann dies im Sinn der demokratischen Grundsätze nicht verwährt werden. Geschieht dies doch, ist das ein erheblicher Eingriff in die elterlichen Bestimmungsrechte, ist dies ein Angriff auf die Meinungsvielfalt. Es schränkt die freie Entwicklung der Gesellschaft generell ein. Zwar ist das Verbot der Knabenschule in Potsdam nur ein kleiner Schritt, doch wenn sich weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Meinungs- und Bildungsfreiheit hinzu gesellen, sind wir über kurz oder lang wieder bei der gleichgeschalteten Gesellschaft.

Markus Wilhelmy, Potsdam

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