Lesermeinung: Glosse: Schilda-Innovationspreis 2004?
Der Bereich für Abfallordnung hat alle Restabfallbehälterpflichtigen des Landeshauptdorfes Potsdam ultimativ aufgefordert, bis zu einem Stichtag alle Restabfallbehälter mit von Bereich vergebenen, weltweit einmaligen Restabfallbehältneridentifikationsnummern auszustatten, die dann vom Bereich durch Restabfallbehälteridentifikationschips ersetzt werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung wurden den Abgabenbescheidsempfängern zusätzliche Abgaben angedroht.
Stand:
Der Bereich für Abfallordnung hat alle Restabfallbehälterpflichtigen des Landeshauptdorfes Potsdam ultimativ aufgefordert, bis zu einem Stichtag alle Restabfallbehälter mit von Bereich vergebenen, weltweit einmaligen Restabfallbehältneridentifikationsnummern auszustatten, die dann vom Bereich durch Restabfallbehälteridentifikationschips ersetzt werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung wurden den Abgabenbescheidsempfängern zusätzliche Abgaben angedroht. Die Restabfallbehältneridentifikationsnummern, so der Bereich in seinem Schreiben aus dem Bürocontainer II, haben den Vorteil, erstens, dass nicht nur die Zahl der Restabfallbehälter, die den einzelnen Abgabenbescheidsempfängern zugeordnet sind, wie bisher ermittelt werden kann, sondern darüberhinaus nachvollzogen werden kann, welche Restabfallbehälter den einzelnen Abgabenbescheidsempfängern zugeordnet sind. Restabfälle zahlungsunwilliger Abfallpflichtiger bleiben also unentsorgt, bis sie stinken und von den Zahlungsunwilligen in den Wald geschafft werden. Zweitens werde im Abgabenbescheid nicht nur wie bisher mitgeteilt, wie oft die Restabfallbehälter geleert werden, sondern an welchen Tagen, Stunden und Minuten sie geleert werden. Alle Gerichtsprozesse des Entsorgungsträgers um den Zeitpunkt der Restabfallbehälterentleerung werden dadurch immens erleichtert. Soviele Vorteile sind selbstverständlich nicht kostenlos möglich. Die Abgabenpflichtigen werden eventuelle Mehrkosten gern tragen, sofern nicht etwa Europamittel für diese aufwendige, aber richtungsweisende Maßnahme zur Verfügung stehen. Darüberhinaus erwarten die Restabfallbehälterpflichtigen mit Interesse die zweite Stufe der Restabfallneuordnung im Jahr 2005, wenn die Kennzeichnungspflicht der einzelnen Restabfälle eingeführt wird. Alle Haushaltsvorstände erhalten dann jährlich einen Satz mit 5000 Restabfallidentifikationschips, die den einzelnen Restabfallarten pflanzliche Abfälle, tierische Abfälle, metallische Abfälle, mineralische Abfälle und Kunststoffabfälle zugeordnet sind. Restabfallpflichtige, die ihre Restabfälle nicht kennzeichnen, zahlen pauschal die dreifache Restabfallabgabe. Vermieter werden verpflichtet, die Restabfallidentifikation durch ihre Mieter zu gewährleisten. Nach einer Testphase werden dann ab 2008 für jeden Haushalt Restabfalllisten erstellt, die auf Antrag anonym behandelt werden können. Das von der Schilda-Stiftung für Innovationen in der öffentlichen Verwaltung für den Schilda-Innovationspreis 2004 vorgeschlagene Restabfallidentifikationsprojekt Potsdam wird weltweit erstmals eine lückenlose kommunale Restabfallidentifikation mit Zuordnung zu den Restabfallverursachern ermöglichen. Es liegt damit in der bisherigen zukunftsorientierten Linie der Stadtverwaltung, die Straßenbahn, BUGA, Takt 2000, Stadtkanal, Bereichsbildung und luftbildgestützte Niederschlagswasserentsorgungsgebührenberechnung hervorgebracht hat. Sollte das Restabfallidentifikationsprojekt das gleiche Schicksal erleiden wie sein Vorläufer im Jahre 1996, als farblich gestaltete Restabfallbehälterjahresvignetten eingeführt wurden, von denen aber schon 1997 niemand mehr etwas wusste, so kann es nur am unterentwickelten Innovationsbewusstsein der Potsdamer liegen. Dr. Beatus Ille, Bornstedt
Dr. Beatus Ille, Bornstedt
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