Lesermeinung: Heidenspaß
Zu: „Mit der höchsten Instanz“, 2.12.
Stand:
Zu: „Mit der höchsten Instanz“, 2.12. 09
Die Karlsruher Richter haben beraten und sind zu einem eigenartigen Schluss gekommen: Die großzügige Verkaufsregelung für alle vier Adventssonntage in Berlin verstoße gegen das Gebot der freien Religionsausübung. In diesem Sinne tut das selbstverständlich auch jeder Weihnachts-, Advents- oder Glühweinmarkt in deutschen Großstädten. Letztere halten Gläubige gleichermaßen vom Besuch der sonntäglichen Gottesdienste ab. Gar nicht erst zu reden vom damit verbundenen Ausfall in den Klingelbeuteln, wenn Gläubige ihre Zeit nicht im religiösen, sondern in Konsumtempeln verbringen, um für ihre Lieben was Nettes bei Karstadt und Co. zu erstehen. Wie gut haben es die Atheisten, die an Sonntagen ausschlafen und einkaufen können ohne dabei ein schlechtes Gewissen gegenüber den Karlsruher Richtern bekommen zu müssen.
Jürgen Böck Hege, Wasserburg (Bodensee)
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