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Lesermeinung: Im Namen des Volkes

Zu: „Wir mussten einfach reintreten“, 12.3.

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Zu: „Wir mussten einfach reintreten“, 12.3. Ich habe das mehrmals gelesen, bis ich glaubte, es verstanden zu haben. Es hat mich erst verwirrt, dann tief erschüttert. Die Justiz belohnt Rechtsextremisten – diese Erkenntnis ist doch nicht um die Ecke gedacht, oder? „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ sind gewöhnlich die Umschreibung für Symbole der Neonazi-Szene. Eine Vorstrafe wegen Vertretens dieser Ideologie befreit von Anklage wegen Vandalismus, Vorstrafe wegen Sachbeschädigung und Betrug dagegen nicht. Für mich klingt das wie: „Kameraden tretet ein" Wenn Staatsanwalt und Richter „im Namen des Volkes“, wie in diesem Fall, entscheiden, wer darf darob klagen? Wenn ich (68 Jahre alt) was falsch gelesen habe, bitte ich um Aufklärung. Wolfgang R. Schulz, Potsdam

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