Lesermeinung: Informationspannen
„Sexualtäter Uwe K. in Klinik eingewiesen“, 6.
Stand:
„Sexualtäter Uwe K. in Klinik eingewiesen“, 6.Februar 2007
Die wechselseitigen Schuldzuweisungen zeigen, dass es Versäumnisse in beiden Justizministerien gegeben hat. Es ist unfassbar, wenn die Bundesministerin der Justiz erklärt, ihr Haus sei nicht rechtzeitig auf die Sondersituation für Straftäter in den neuen Bundesländern aufmerksam gemacht worden. Vom Bundesministerium der Justiz kann erwartet werden, dass die Beamten dies auch ohne entsprechenden „Nasenstüber“ bemerken, zumal die Bundesregierung im Sommer 2006 den Gesetzentwurf des Bundesrates geprüft hatte. Auch das Brandenburger Justizressort muss sich Versäumnisse vorwerfen lassen. Bei einem so dringlichen Anliegen, wie im vorliegenden Fall, reicht es nicht, dass ein Brief an die Bundesjustizministerin geschrieben wird. Wenn darauf hin nichts geschieht, muss nachgehakt werden. Auch das Telefonieren oder persönliche Ansprechen ist im Kontakt von Justizministerinnen untereinander durchaus erlaubt! Das gilt auch zwischen der Landes- und der Bundesebene. Unverständlich ist auch, wenn die Informationspannen in der brandenburgischen Justiz verharmlost werden. Auf die zu Recht verunsicherte Öffentlichkeit wirkt es wie Hohn, wenn der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft in den Medien erklärt, es wäre „wünschenswert“ gewesen, wenn der in der Vollstreckungsangelegenheit zuständige Rechtspfleger seine Vorgesetzten über den Fall informiert hätte. Hier wäre ein klares Wort des Bedauerns und der Entschuldigung angebracht gewesen.
Dr. Ellen Chwolik-Lanfermann, Potsdam
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