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Lesermeinung: Instandsetzungsgebot!

Zu: Eigentümer will nicht verhandeln, 8.3.

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Zu: Eigentümer will nicht verhandeln, 8.3.

Die Haltung der Stadt verwundert. Es gibt im Baugesetzbuch mit dem „Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot“durchaus ein Mittel. Darin heißt es : „Zur Beseitigung der Missstände ist der Eigentümer der baulichen Anlage verpflichtet.“ Wenn wohl auch mit einem langwierigen Verfahren zu rechnen ist.

Petra Ketzer, Potsdam

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