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Lesermeinung: Jetzt schon ans Schneeräumen denken!

Anlieger bedauert die Einstellung des Verfahrens gegen ihn, weil die „ rechtswidrige“ Satzung vom Gericht nicht korrigiert wurdeIm ersten Quartal dieses Jahres waren Schnee und Glatteis in Potsdam ein heißes Thema. Jeder konnte sehen und fühlen, dass die Stadtverwaltung unfähig war, der Lage Herr zu werden.

Stand:

Anlieger bedauert die Einstellung des Verfahrens gegen ihn, weil die „ rechtswidrige“ Satzung vom Gericht nicht korrigiert wurde

Im ersten Quartal dieses Jahres waren Schnee und Glatteis in Potsdam ein heißes Thema. Jeder konnte sehen und fühlen, dass die Stadtverwaltung unfähig war, der Lage Herr zu werden. Gleichzeitig gingen stille Beobachter durch das Stadtgebiet, um Grundstückseignern über die Schulter zu schauen und auf die Finger zu klopfen. Auch bei mir. Das Amtsgericht Potsdam hat dazu vor kurzem eine Entscheidung getroffen, über die ich jetzt berichten möchte: Ende Januar forderte mich der Oberbürgermeister der Stadt Potsdam per Formblatt dazu auf, entweder vor meinem Haus den Gehweg von Schnee zu befreien oder mangels Gehweg auf einem Streifen von 1,50 Metern den Schnee zu räumen. Am 18. März wurde mir ein Bescheid über 35 Euro Bußgeld zuzüglich 23,50 Euro Gebühren zugestellt. Das Amtsgericht gab am 24. August kund, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.

Das ist gut und schlecht: Meine Freude muss ich nicht erläutern, aber zu meinem Bedauern bleibt die jedenfalls in diesem Punkt rechtswidrige Satzung Potsdams weiter ohne gerichtliche Korrektur. Zwar haben sich viele zu dieser Frage geäußert, allerdings eher leidenschaftslos, im sinne von „Na ja, ist irgendwie nicht richtig“.

Die Stadt Potsdam ist berechtigt, ihre obliegende Pflichten per Satzung auf Anlieger zu übertragen. So ist sie laut Landesstraßengesetz verpflichtet, Gehwege vom Schnee zu befreien; auch kann sie auf Straßen ohne Gehweg eine ihr gesetzlich zugewiesene Räumpflicht auf Anlieger übertragen – aber nur in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Bereichen. Die pauschale Übertragung von Räumpflichten auf Straßen ohne Gehweg hat nicht die erforderliche gesetzliche Grundlage und ist daher nichtig. Bei mir gibt es nur eine unbefestigte Straße.

Abgesehen von dieser rechtlichen Betrachtung ist es aber unerhört, wenn die Stadt über Monate ihrer eigenen Pflicht nicht nachkommt und stattdessen private Grundstückseigner behelligt.

Es wäre äußerst vernünftig, durch einen flächendeckenden Reinigungs- und Räumdienst für alle Sicherheit auf Straßen und Plätzen herzustellen.

Fritz Band-Rieger, Potsdam

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