Lesermeinung: Keine Schuld?
Erneute Wende im Fall Magnus, 23. 8.
Stand:
Erneute Wende im Fall Magnus, 23. 8. 08
Man wird den Eindruck nicht los, dass es hier keine Rechtsprechung geben darf. Die Argumentation des Amtsgerichtes erschließt sich mir nicht. An einem Beispiel habe ich versucht, es mir plastischer zu machen: Ich kaufe mir einen Gebrauchtwagen mit deutlich abgefahrenen Reifen und verursache bei Regen einen Unfall. Mit der Argumentation des Amtsgerichtes kann das nur heißen: Ich trage keine Schuld am Unfall, weil der Vorbesitzer schon mit abgefahrenen Reifen gefahren ist. Und ich musste auch nicht erkennen, dass abgefahrene Reifen gefährlich sind, denn erstens bin ich keine Automechanikerin und zweitens hatte ja auch mein Vorbesitzer keinen Unfall. Also konnte ich es nach meinen Erfahrungen des täglichen Lebens nicht vorhersehen. So einfach ist das? Ich hoffe, dass ich bei einem Unfall auch auf diese Richter zählen kann.
Dana Rohde, per E-Mail
Klagezurückweisung nicht nachvollziehbar Die Klagezurückweisung ist nicht nachvollziehbar. Die Verantwortung der Kita-Leitung wird ausgeschlossen, weil das Weideniglu schon stand. Das ist absurd. Damit haben alle Kita-Leitungen einen sicherheitstechnischen Freibrief. Zudem sah das Gericht das Weideniglu als zu harmlos an. Aber die veröffentlichten Fotos zeigten ein Gestrüpp von Ästen, das mit Seilen umspannt war. Da scheinen wohl nur Eltern Gefahren zu sehen. Dieser tragische, vermeidbare Unfall macht deutlich, dass die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in unseren Kindertageseinrichtungen unabdingbar ist.
Thorsten Niemann, Berlin
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