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Lesermeinung: Klare Trennung!

Zu: „Die Justiz – kein Spielball des Innenministeriums. Es geht um die Grundlage unseres demokratischen Rechtsstaates“, 26.

Stand:

Zu: „Die Justiz – kein Spielball des Innenministeriums. Es geht um die Grundlage unseres demokratischen Rechtsstaates“, 26.1. 2011

Sehr geehrter Herr Rautenberg! Ihr Artikel hat mich mehr als verwundert. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Sie als Generalstaatsanwalt unseres Bundeslandes unser Hohes Gut – Die Gewaltenteilung – verstanden haben. In Ihrem Artikel schwingen Sie sich dazu auf, sich und die restliche Staatsanwaltschaft der Richterschaft unseres Landes mit Blick auf die Gewaltenteilung gleich zu stellen. Dies ist falsch. Staatsanwälte und Richter verbindet eins, zwei Staatsexamina. Dann trennen sich ihre Wege. Die richterliche Unabhängigkeit schützt unser Grundgesetz im Artikel 97. Staatsanwälte sind dort mit keiner Silbe erwähnt. In der Gewaltenteilung ist der Staatsanwalt als Leiter der Ermittlungen der Exekutive zuzuordnen. Aus dem Paragraf 146 GVG ergibt sich, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Sie selbst unterliegen der Dienstaufsicht durch unseren Justizminister. Genau das macht unseren Rechtsstaat aus: strikte Gewaltenteilung. Dafür lohnt es sich jeden Tag zu kämpfen. Darauf sollten Sie sich besinnen. Versuchen Sie nicht, klar gezogene Grenzen zu verwischen.

Corinna Fritzsche-Schnick (Ass. Jur.), Neuenhagen bei Berlin

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