Lesermeinung: Krach in der Nacht
Vom 16. bis 18.
Stand:
Vom 16. bis 18. April fand auf dem Gelände der ehemaligen Brotfabrik neben dem Stern-Center ein so genanntes Frühlingsfest statt. Für die Anwohner war das eine enorme Lärmbelästigung ab 20 Uhr bis tief in die Nacht. Trotz geschlossener Fenster war Fernsehen bei gewohnt normaler Zimmerlautstärke nicht möglich. Auch an Schlaf war nicht zu denken. Ein Verantwortlicher war am Sonnabendnachmittag nicht auszumachen. Mehrere angesprochene Anwohner waren auch sehr erbost, antworteten aber resigniert, dass Beschwerden sowieso zwecklos seien. In der Nacht zum Sonntag rief um 1 Uhr die Polizei an, beschwerte mich über die Ruhestörungen und wies auf die Lärmschutzbestimmungen hin. Die Dienst habende Polizistin antwortete, ich sei der einzige Beschwerdeführer, man werde den nächsten freien Wagen hinschicken. Etwa 1.10 Uhr rief die Polizei mich an und teilte mit, dass die Veranstaltung bis 1 Uhr genehmigt sei. Die Musik war aber noch zu hören. Ich sagte, dass doch aber diese Lautstärke gegen die entsprechenden Bestimmungen verstoße. Da müsse ich mich ans Ordnungsamt wenden, hieß es. Auf meinen Hinweis, dass dieses nur werktags und zu sehr begrenzten Zeiten arbeite, gab es keine Antwort. Um 1.20 Uhr war endlich Ruhe. Was lehrt uns dies? Beschwerden laufen ins Leere. Zuständigkeitsfragen bevorteilen Rechtsverletzer. Zuständige Ämter erteilen keine Auflagen oder kontrollieren diese nicht. Die Arbeitszeit des Potsdamer Ordnungsamtes geht am Bedarf vorbei. Roland Schuhmacher, Potsdam
Roland Schuhmacher
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