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Lesermeinung: Linke Radwege

Zu: „Konsequenzen nach tödlichem Unfall“, PamS, 28.4.

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Zu: „Konsequenzen nach tödlichem Unfall“, PamS, 28.4.

Innerorts muss in Abschnitten mit erwähnenswertem querenden Kfz-Verkehr diese verwerfliche linke Benutzungspflicht aufgehoben werden. Bei der in dem Artikel erwähnten Prüfung solcher Beispiele von fahrbahnbegleitenden Zweirichtungsradwege geht es um die Klärung, ob an der gegenüberliegenden Straßenseite ein fahrbahnbegleitender Gehwegradweg auf dem Bürgersteig eingerichtet wird oder/und ob den Fahrradfahrern die Benutzung der Fahrbahn erlaubt wird.

Roland Schmid, ADFC Teltow

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