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Lesermeinung: Lustgarten-Streit

Zu: „Mitropa am Karpfenteich“, 2.2.

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Zu: „Mitropa am Karpfenteich“, 2.2.

Im Falle des geplanten Neubaus der Weißen Flotte sind die Fronten verhärtet. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen, Herr Klipp, der nach einem Interessenausgleich suchen müsste, hat sich gegen bürgerschaftliche Kompetenz gestellt und vertritt ausschließlich das Unternehmen, die Weisse Flotte.

Warum musste es so weit gekommen? Für den Neubau der Weissen Flotte gab es eine gemeinsame Zielstellung von Bürgerschaft, Stadt und Unternehmen. Das Ergebnis war ein wettbewerbsähnliches Verfahren mit ausgewählten Architekten und einer unabhängigen Jury. Die Weisse Flotte sollte ihren Raumbedarf im Sockelbereich des Hotels Mercure abdecken können und einen transparenten Erweiterungsbau an der Anlegestelle erhalten. Der Lustgarten bliebe von all dem unberührt. Eigentlich hätte in diesem Frühjahr mit den Baumaßnahmen begonnen werden können.

Herr Klipp brachte das ganze Unternehmen ins Wanken, weil er die Zielstellung änderte. Die Nutzung des Gebäudes für Verwaltung, Kundenservice, Ticketverkauf, Toiletten und gastronomische Betreuung traten in den Hintergrund. Für die Weisse Flotte soll eine Speisenproduktion am Lustgarten errichtet werden, kaschiert durch eine Gaststätte. Ein größeres Gebäude und ein neuer Standort mussten her.

Herr Klipp wählte die Südostecke des Neptunbrunnens aus. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist das Gelände Bestandteil des Lustgartens und als „Grünanlage“ festgeschrieben. Ein Neubau an dieser Stelle erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans. In dieses Verfahren hätten die Wettbewerbsteilnehmer des ersten Entwurfs einbezogen werden müssen. Ahnend, was das alles für Probleme nach sich gezogen hätte, beauftragte Herr Klipp direkt Herrn Winkens mit einem neuen Entwurf. Der neue, größere Entwurf an der Südostecke des Neptunbeckens ist nun Stein des Anstoßes. Dass ausgerechnet der Baubeigeordnete den Lustgarten zweckentfremden will, in dem er an einen historisch sehr sensiblen Ort eine gewerbliche Einrichtung setzen möchte, ist kaum zu glauben.

Sollte der Neubau an der geplanten Stelle entstehen, wären umfangreiche Zerstörungen am Lustgarten nötig. Abgesehen vom Lustgarten als Gesamtanlage, die zum Hafen abgeriegelt würde, müsste der gesamte Raum zwischen Ufer und Neptunbecken, einschließlich der Kolonnaden und der Neptungruppe, vorerst abgebrochen und aufgegeben werden. Die im Untergrund befindlichen Reste der historischen Beckeneinfassungen gingen verloren. Es folgte ein enormer Aufwand für das Heranführen der gesamten Infrastruktur zur Speisenproduktion. Wer soll eigentlich die neue Infrastruktur für die Weisse Flotte bezahlen?

Gelänge es Herrn Klipp, mit dem Neubau der zweiten Fassung am Neptunbecken in die Grünfläche Lustgarten eine gewerbliche Einrichtung dauerhaft einzuordnen, dann wäre es nur eine Frage der Zeit, dass auch die restliche Fläche zum Hotel Mercure für einen gleichen Zweck freigegeben würde. Die Stadt hätte dann entlang des Hafens ein neues innerstädtisches Gewerbegebiet angerissen und den Bestand des Hotels Mercure für immer gesichert.

Wie kann man den Konflikt kurzfristig lösen? Dafür gibt es zwei Wege. Der erste führt zum Wettbewerbsentwurf des Architekten Winkens. Dieser sollte so bald wie möglich umgesetzt werden. Der zweite Weg führt über ein geeignetes Grundstück für die Großküche des Caterings, die nicht am Hafen liegen muss. Auf diese Weise kann das Neptunbecken unbebaut bleiben und die Sponsoren hätten wieder Freude daran, die Figurengruppe zu ergänzen und ersetzen.

Dr.-Ing. Walter Krüger, Potsdam

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