Lesermeinung: Mehr Möglichkeiten
Zu: „Potsdam darf den Bogen nicht überspannen – CDU-Chefin Katherina Reiche zum Griebnitzsee-Konflikt“, 27.7.
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Zu: „Potsdam darf den Bogen nicht überspannen – CDU-Chefin Katherina Reiche zum Griebnitzsee-Konflikt“, 27.7.
Frau Reiche schöpft ihre eigenen Möglichkeiten in Sachen Griebnitzsee nicht aus. Die Bundesvermögensverwaltung hatte 1996 unter CSU-Finanzminister Waigel einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Potsdam geschlossen und seither das ehemalige Grenzgelände am Griebnitzsee zur Schaffung eines Uferparks für die Erholung der Potsdamer Bevölkerung bereitgestellt. Damit hat schon die letzte CDU/CSU/FDP-Regierung die Beschaffenheit der Ufergrundstücke als Erholungsfläche anerkannt. Mittlerweile regelt das Bundesnaturschutzgesetz die Bereitstellung von Erholungsgrundstücken. Dort heißt es: „Der Bund, die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung bereit“. Frau Reiche kritisiert die Stadt als „hilflos“. In die Zuständigkeit ihres Ressorts fällt aber die Anwendung dieses Gesetzes. Frau Reiche kann als Staatssekretärin im Umweltministerium ihre eigene Verantwortlichkeit für Potsdam endlich annehmen und handeln statt kritisieren. Das erwarten die Potsdamer von ihr.
Dr. Walter Raffauf, Griebnitzsee für Alle e.V. Potsdam
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