Lesermeinung: Nach der Wahl
Steht Handeln im Einklang mit dem Grundgesetz? Die Bevölkerung hat gewählt.
Stand:
Steht Handeln im Einklang mit dem Grundgesetz? Die Bevölkerung hat gewählt. Die Politiker wissen nun, wie ihr Auftreten im Parlament vom Wähler beurteilt wird. Ihr Problem ist, aus dem Ergebnis eine regierungsfähige Mehrheit zu bilden. Abneigungen, wegen anderer Ansichten, sind ein ernsthaftes Problem. Dabei wissen die Politiker, dass sie dem Eid verpflichtet sind, der im Grundgesetz fordert: „sich dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“. Vergleicht man die Passage mit den Politiker-Reaktionen, so stellt sich die Frage: Steht ihr Handeln im Einklang mit dem Grundgesetz? Enorme Staatsverschuldung und Arbeitslosigkeit nur entstanden, weil die Politik das Grundgesetz zur Lösung der Probleme nicht entsprechend umgesetzt hat. Eitelkeiten, Besitzstandsdenken und Rechthaberei sind Feinde von Lösungsvorhaben. So lange Rechthaberei die Regie führt, werden notwendige Korrekturen, beispielsweise zu den Reformen, nicht durchgeführt. Wie ernst nehmen die Parlamentarier eigentlich ihren Eid? Wo bleibt der Wille zur Zusammenarbeit, um Probleme zu lösen? Dogmen haben scheinbar einen höheren Stellenwert. Wer ist eigentlich gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung des Grundgesetzes zu überwachen? Ist nicht die Aussage „mit denen spreche ich nicht, wenn es um die Regierungsbildung geht“ eine Diffamierung? Es gibt es doch bekanntlich mehrere Wege um Probleme zu lösen. Werner Latzke, Potsdam
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