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Lesermeinung: Nachwuchsmangel in den Betrieben ist meist hausgemacht

Leere im Osten, 17.8.

Stand:

Leere im Osten, 17.8. 2008

Das Problem des Nachwuchsmangels ist seit langem bekannt. Es wurde immer wieder publiziert und auf etlichen Fachtagungen thematisiert. Doch leider sind die von den zitierten Personen angesprochenen Aufgaben bislang nur in Ausnahmefällen und eher von größeren Betrieben wahrgenommen worden. Bei einem Teil von klein- und mittelständischen Betrieben ist das Problem hausgemacht, weil deren Inhaber sich weder in den allgemein bildenden Schulen um Nachwuchs bemühten, noch Berufsperspektiven aufzeigten, um Jugendliche zum Verbleib in der Region zu überzeugen. Man suchte lieber Abiturienten für Berufe, in denen ein Hauptschulabschluss ausreicht. Und die sollten dann möglichst auch noch einen überdurchschnittlichen Notendurchschnitt vorweisen. Die Anforderungen in Mathematik und Naturwissenschaften, die an die Bewerber gestellt werden, lassen vermuten, dass einige Ausbilder ihre Ausbildungsordnung nicht kennen. Für ein schlechtes Image sorgte auch, dass Betriebe auf Bewerbungen erst gar nicht reagierten. Hinzu kommt, dass es eine unbekannte Anzahl von Jugendlichen gibt, die keinen Zugang zur Arbeitswelt über das Elternhaus haben, weil dort nicht über Arbeit gesprochen wird oder die Eltern selber arbeitslos sind. Dieses gesellschaftliche Problem kann nicht durch die Schule alleine gelöst werden.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus den Neuordnungen der Ausbildungsberufe während der letzten 15 Jahre. Dabei wurde oft ein Niveau festgelegt, das weit über dem liegt, was Gesellen oder Facharbeiter in der Praxis leisten müssen. Dabei muss, wenn es um das berufliche Fortkommen und die Höherqualifizierung geht, die Weiterbildung während der Berufsausbildung und der Berufsausübung verstärkt werden. Es bedarf nicht immer des „Mini“-Ingenieurs oder Betriebswirts, um normale Facharbeiter- oder Angestelltentätigkeiten ausüben zu können. Ebenso ist eine Abiturientin für den Beruf der Bürokauffrau überqualifiziert, denn sie hat immerhin eine Studienberechtigung erworben. Da wir eine grundgesetzlich garantierte Berufswahlfreiheit haben, ist es natürlich jedem frei gestellt, mit wem er einen Ausbildungsvertrag abschließt. Aber der PNN-Artikel zeigt, dass beide Parteien, Betrieb und Ausbildungsplatzsuchende, auf dem Boden bleiben und mit Augenmaß aussuchen sollten.

Dieter Hölterhoff, Potsdam

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