Lesermeinung: Plötzlich als „Erholungsort“ ausgeschildert
Zu: „’Das ist Schwielowsee: Man zieht an einem Strang’. Bürgermeisterkandidatin Kerstin Hoppe über Bürgermeisteramt, Erholungsort und fehlende Hausmacht7.
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Zu: „’Das ist Schwielowsee: Man zieht an einem Strang’. Bürgermeisterkandidatin Kerstin Hoppe über Bürgermeisteramt, Erholungsort und fehlende Hausmacht
7.10. 2010
Es ist allgemein bekannt, dass der Titel „Staatlich anerkannter Erholungsort“ vorerst nur den Ortsteilen Caputh und Ferch der Gemeinde Schwielowsee verliehen wurde. Doch welche wundersame Wandlung: Nähert man sich dem Ortseingang von Geltow, dann wird man von Schwielowsee willkommen geheißen, an und für sich eine freundliche Geste; aber der Zusatz „Staatlich anerkannter Erholungsort“ ist für jeden, der den Sachverhalt kennt, einigermaßen irritierend. Ist Geltow plötzlich anerkannt worden? Kein Problem mehr mit der B 1? Das wäre ja zu schön, um wahr zu sein! Vielleicht will die Bürgermeisterin von Schwielowsee mit diesen blauen Wundern von Schildern nur das bestätigen, was sie in einem Interview in den Potsdamer Neuesten Nachrichten gesagt hat, nämlich: „Als Gemeinde Schwielowsee können wir uns aber schon jetzt Erholungsort nennen“.
Und vielleicht baut Frau Hoppe darauf, dass kaum jemand die gesetzlichen Grundlagen kennt, nach dem Motto: Das ist doch nicht schlimm, das merkt doch keiner. Zu einer normalen Zeit wäre diese eigenwillige Auslegung des Absatzes 2 im Paragrafen 12 des Gesetzes über die Anerkennung als Kurort und Erholungsort im Land Brandenburg noch augenzwinkernd hinzunehmen – jetzt ist jedoch Zeit des Wahlkampfes um das Bürgermeisteramt. Da müssen sich alle drei Kandidaten an Wahrheit und Klarheit messen lassen! Was sagen eigentlich die beiden Mitbewerber zu diesen blauen „Wahlplakaten“ an den Ortseingängen von Geltow? Ich frage mich nur, ob Frau Hoppe das nötig hat, wo sie doch ohnehin die Poleposition in diesem Rennen innehat, oder sind ihr wieder die Pferde im Rathaus durchgegangen, wie schon einmal bei den touristischen Informationstafeln?
Um beim rennsportlichen Vergleich zu bleiben: das ganze Verfahren hätte nicht im Galopp durchgepeitscht werden müssen. Im Gegensatz zur Behauptung in besagtem Interview gibt es kein gesetzlich vorgegebenes Tempo dafür. Natürlich soll das Verwaltungshandeln zügig sein und nichts verschleppen, aber gerade in Bezug auf die Probleme in Geltow – die dem Vernehmen nach schon frühzeitig bekannt wurden – wäre ein beherztes Handeln notwendig gewesen, will sagen, die Sache mit der B 1 hätte schon längst in Angriff genommen werden können. Der Termin für die Verleihung des Titels für alle drei Ortsteile hätte sich dann aber höchstwahrscheinlich verzögert, und zwar über den 24. Oktober hinaus (Nachtigall, ick hör dir trapsen!), wäre das denn tragisch gewesen? Ich meine: Nein.
Alexander Steudner, Schwielowsee
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