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Lesermeinung: Quadratwurzel wird nicht plausibel begründet

Zur laufenden Berichterstattung über die Potsdamer Straßenreinigungsgebühren Zu Recht wird die derzeitige Gebührenerhöhung von vielen Bürgern so nicht akzeptiert, weil sie diese nicht nachvollziehen können. Die Begründungen für diese Erhöhung gehen meistens nicht auf die Ursachen ein und tragen somit nicht zur Aufklärung des Sachverhaltes bei.

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Zur laufenden Berichterstattung über die Potsdamer Straßenreinigungsgebühren Zu Recht wird die derzeitige Gebührenerhöhung von vielen Bürgern so nicht akzeptiert, weil sie diese nicht nachvollziehen können. Die Begründungen für diese Erhöhung gehen meistens nicht auf die Ursachen ein und tragen somit nicht zur Aufklärung des Sachverhaltes bei. Es ist unstrittig, dass die Stadt Potsdam laut Gesetz nur 75 Prozent der Kosten für die Straßenreinigung auf die Grundstückseigentümer umlegen darf. Es ist auch bekannt, dass dieser Anteil in den letzten Jahren bei weitem nicht erreicht wurde. Nach meinem Kenntnisstand ist es aber nicht richtig, dass sich der Fehlbetrag daraus ergab, dass diejenigen, die Gebührenbescheide erhalten und die Gebühren auch bezahlt haben, zu wenig gezahlt hätten. Die von der Verwaltung vorgetragene Begründung für die Einführung der Quadratwurzel war die, dass vielfach die Straßenlängen der einzelnen Grundstücke der Verwaltung nicht bekannt waren und deshalb für viele Grundstücke gar keine Gebührenbescheide verschickt wurden. Der Fehlbetrag ergab sich im wesentlichen daraus, dass dieser Betrag gar nicht als Gebühren geltend gemacht wurde. Damit kann der Ausgleich eines solchen Fehlbetrages auch nicht die Begründung einer Gebührenerhöhung sein. Des weiteren ist festzustellen, dass in fast allen Beiträgen zu diesem Thema davon ausgegangen wird, dass ein feststehender Betrag an Kosten umgelegt werden muss. Dieser Ansatz ist nach meiner Auffassung falsch. Die Stadt als Dienstleister, hier vertreten durch die STEP, sollte im Bereich der Straßenreinigung nur dort und in dem Umfang tätig werden, wie es die Anlieger nicht leisten können oder wollen und das Ziel einer sauberen Stadt anders nicht erreicht werden kann. Es wird immer wieder vorgetragen, dass es ja einen langfristigen Vertrag mit der STEP gibt. Dazu muss aber auch gesagt werden, dass die STEP zu 49 Prozent der Stadt gehört und diese von den Gewinnen der STEP direkt oder indirekt profitiert. Die Kosten für die Straßenreinigung dürfen nach meiner Auffassung nur dort auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, wo kein anderer zuständig ist. Jeder private Parkplatzbetreiber muss aus seinen Einnahmen auch die Reinigung der vermieteten Stellflächen finanzieren. Die Stadt kassiert auf fast allen Straßen der Innenstadt zwar die gleichen Parkgebühren, die für diese Flächen relativ teure Handreinigung wird aber auf die Grundstückseigentümer und damit auch auf die Mieter umgelegt. Hier gibt es folglich wohl noch erfolgversprechendere Möglichkeiten. K. Rietz, Vorsitzender des Bürgervereins Bornim 90`eV

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