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Lesermeinung: Richtig entschieden

Zu: „Todesfahrer“, 3.12.

Stand:

Zu: „Todesfahrer“, 3.12.

Es ist eine richtige Entscheidung des Gerichtes, keine Strafminderung wegen der angeblichen, verminderten Schuldfähigkeit gelten zu lassen. Wer sich unter Alkoholeinfluss begibt, der muss sich vorher darüber im Klaren sein, dass dann das Lenkrad ein unumstößliches Tabu ist. Schuldminderung darf es nur für amtsärztlich festgestellte Schuldminderung geben, allerdings nicht unter Alkohol. Denn wer Alkohol trinkt, der macht das im Allgemeinen mit vollen Bewusstsein.

Otto Salomon, per E-Mail

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