Lesermeinung: Selbstblockade und selbstverschuldetes Chaos
Die Auswechselung der Eisenbahnbrücke am Potsdam-Center schränkt den Verkehrsfluss dort zeitweise ein. Doch das Chaos, das auf Langer Brücke und Breiter Straße jetzt zeitweise herrscht, so auch am 11.
Stand:
Die Auswechselung der Eisenbahnbrücke am Potsdam-Center schränkt den Verkehrsfluss dort zeitweise ein. Doch das Chaos, das auf Langer Brücke und Breiter Straße jetzt zeitweise herrscht, so auch am 11. Mai, wird vorwiegend von undisziplinierten Kraftfahrzeugführern erzeugt. Ursache ist vor allem das gleichzeitige Blockieren der Kreuzung Leipziger Dreieck sowie das Blockieren der Einmündung der Breiten Straße in die Zeppelinstraße. Der gesamte Straßenraum zwischen diesen beiden neuralgischen Punkten, also die Lange Brücke und die Breite Straße, ist dann nahezu zugestellt. Der Raum wird vor allem deshalb nur tröpfchenweise geräumt, weil undisziplinierte Fahrer den Abfluss der Fahrzeuge verhindern. Sie stellen gegen jede Verkehrsregel die Kreuzung bzw. die Einmündung einfach zu, manchmal kommt dann selbst die Straßenbahn trotz ihres eigenen Gleiskörpers nicht durch. Das führt zu folgender Selbstblockade: 1. Am Leipziger Dreieck können bei Grün die Kraftfahrzeuge von der Langen Brücke nicht Richtung Waldstadt bzw. Babelsberg fahren, weil das Dreieck mit Fahrzeugen aus Richtung Michendorf zugestellt ist. 2. Fahrer aus der Breiten Straße können bei Grün nicht auf die Zeppelinstraße stadtauswärts einbiegen, weil sie zugestellt ist von Fahrzeugen, die vom Brandenburger Tor kommend in die Breite Straße einbiegen wollen. 3. Infolgedessen ist die Breite Straße zugestellt, in ihr ist kaum Bewegung. Die einen können nicht rein und die anderen können nicht raus. 4. Die Staus auf der Zeppelinstraße, in der Leipziger Straße, in der Heinrich-Mann-Allee, in der Friedrich-Engels-Straße und auf der Friedrich Liszt-Straße werden immer länger. 5. Die Leute schimpfen, strapazieren ihre Nerven und kommen zu spät zur Arbeit. Hier müsste eigentlich die Polizei eingreifen, denn es ist verboten, auf eine Kreuzung bzw. Einmündung zu fahren und diese zu blockieren, wenn die Straße zugestellt ist, in die man einbiegen will. Manfred Menning, Potsdam
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