Lesermeinung: Stimmen nach Fläche
Zu: „Schweigende Mehrheit. 18 Mangerstraßen-Anrainer für einen Ausbau, zwölf dagegen / Verwaltung zählt Enthaltung als Ja-Stimme“, 25.
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Zu: „Schweigende Mehrheit. 18 Mangerstraßen-Anrainer für einen Ausbau, zwölf dagegen / Verwaltung zählt Enthaltung als Ja-Stimme“, 25.11. 2010
Der Kommunale Immobilienservice (KIS) darf bei der Abstimmung über den Mangerstraßenausbau sieben Stimmen abgeben, weil ihm sieben Grundstücke gehören? Wenn es nicht so grotesk wäre. müsste man über eine neuerliche Posse in der Landeshauptstadt lachen. Wer viel hat, zählt mehr und hat – zumindest in Potsdam – jetzt auch mehr Stimmen? Hätte man da nicht gleich über eine Quotierung der Stimmen nach Flächengröße nachdenken sollen? Oder über eine Stimme je laufende Meter Straßenfront?
Wenn die Verwaltung der Landeshauptstadt weiter um Zustimmung zu ihrem Begehren der Asphaltierung gebeten hat – wovon ich ausgehe, muss sie die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten. Enthaltungen gelten im demokratischen Prozess nicht als Zustimmung, bisher jedenfalls nicht. Also ist das Vorhaben, selbst wenn der KIS sieben Stimmen erhält, abgelehnt (12 Ja-Stimmen bei 38 möglichen Stimmen stellen keine Mehrheit dar). Gewährte man dem KIS dagegen nur eine Stimme, wie es sich gehört, wäre das Anliegen der Verwaltung noch klarer abgelehnt worden: 6 Ja, 18 Nein, 8 Enthaltungen: So sehen in Potsdam neuerdings Zustimmungen aus? Das erinnert doch stark an die Verhältnisse von vor 20 Jahren.
Olaf Willuhn, Fahrland
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