Lesermeinung: Täuschung erlaubt
Zu: „Ensers Wahlkampf hatte ein Geschmäckle“, 24.2.
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Zu: „Ensers Wahlkampf hatte ein Geschmäckle“, 24.2. Die Bezeichnung „Geschmäckle“ zum Verhalten des Stahnsdorfer Bürgermeisters ist vom Verwaltungsrichter schon recht mutig. Dass sich die Stahnsdorfer durch Ensers Wahlkampfäußerungen täuschen ließen, blieb wohl unbestritten. Wenn sie der Person Enser ihre Stimme als zu wählender Gemeindevertreter gaben, musste ihnen klar sein, dass er im Falle eines positiven Wahlergebnisses nicht mehr Bürgermeister sein und dieses Amt niederlegen würde, weil er beide Mandate nicht zugleich inne haben kann. Denn Bürgermeister war er ja bereits vier Jahre und insgesamt für acht Jahre gewählt. Der Bürgermeister hat sich aber nach der Wahl gegen den Bürgerwillen entschieden und das Gemeindevertreter - Mandat nicht angenommen. Verständlich, dass es zu einer gerichtlichen Überprüfung kam. Aber dass dieses Gericht sich bei seiner Entscheidungsfindung auch noch auf ein Urteil des Bundesgerichts beziehen kann, das „Politiker im Wahlkampf auch Täuschungen erlaubt“, lässt die Moral und den Werteverfall deutlich erkennen. Mit solchen Festlegungen und Auslegungen werden Polititiker offensichtlich in ihrem unsittlichen Handeln noch bestärkt. Ein Kandidat sollte sich vor der Wahl klar bekennen und sich nicht erst danach für das eine oder andere Amt entscheiden. Zur Herstellung von Glaubwürdigkeit ist eine Gesetzesänderung längst überfällig. D. Makowski, Stahnsdorf
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