Lesermeinung: Teltow will Verkehr selbst regeln Eigene Zuständigkeit für rechtliche Anordnungen
Teltow - Eine Verkehrsbehörde auf Probe will die Stadt Teltow im kommenden Jahr einrichten, um so selbst festlegen zu können, wo Parkverbotsschilder errichtet werden, Straßen verkehrsberuhigt oder als Tempo-30-Zonen auszuweisen sind.Vorteil: Unmittelbar vor Ort kann auf infrastrukturelle Notwendigkeiten flexibler reagiert und gleichzeitig ein Behördengang eingespart werden.
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Teltow - Eine Verkehrsbehörde auf Probe will die Stadt Teltow im kommenden Jahr einrichten, um so selbst festlegen zu können, wo Parkverbotsschilder errichtet werden, Straßen verkehrsberuhigt oder als Tempo-30-Zonen auszuweisen sind.
Vorteil: Unmittelbar vor Ort kann auf infrastrukturelle Notwendigkeiten flexibler reagiert und gleichzeitig ein Behördengang eingespart werden. Denn bislang war dafür die Straßenverkehrsbehörde des Kreises zuständig. Wird die Zuständigkeit auf die Stadt delegiert, muss diese allerdings nicht nur Landes- und Kreisstraßen übernehmen, sondern auch die Kosten der Behörde allein tragen. Dazu hatte Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) in der vergangenen Stadtverordnetensitzung angemerkt: „Das ist immer wieder ein umstrittener Punkt, wenn Kommunen Aufgaben von übergeordneten Stellen übernehmen.“ Trotzdem will die Stadt im kommenden Jahr einen entsprechenden Antrag beim Infrastrukturministerium stellen, erklärte Schmidt jüngst im Hauptausschuss. Vorausgesetzt die Stadtverordneten stimmen zu, denn die neue Verkehrsbehörde stellt eine freiwillige Leistung dar.
Schriftlich habe die Stadt jedoch schon im Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung ihr Interesse signalisiert, sagte der Erste Beigeordnete, Thomas Koriath den PNN. Durchschnittlich betrage der Erprobungszeitraum vier Jahre, werde sich aber durch den zeitlichen Aufschub etwas verkürzen, meinte Koriath. Außerdem müsse die Stadt in der Probephase jährlich Bericht erstatten, ehe das Ministerium entscheidet, dass ihr die Aufgabe dauerhaft übertragen werden kann. Festgestellt wurde bereits, dass 1,35 Stelleneinheiten erforderlich wären.
Gegenwärtig werden die Kosten für die künftige Behörde ermittelt und ein Mitarbeiter wird demnächst geschult. Laut Koriath hat auch die Gemeinde Kleinmachnow einen Antrag auf Übertragung der Zustädigkeit nach der Straßenverkehrsordnung gestellt. Da Kleinmachnow zurzeit aber noch unter einer Einwohnerzahl von 20 000 liege, würden nur die gemeindeeigenen Straßen übertragen. Dagegen habe Stahnsdorf noch keinen Antrag gestellt, erfuhr Koriath von der Nachbarkommune auf Nachfrage. Da die Aufgaben noch zu unterschiedlich seien, sei vorerst auch an keine gemeinsame Verkehrsbehörde in der Region zu denken. Ebenso sei die seit einiger Zeit diskutierte gemeinsame Kfz-Zulassungsstelle der Region noch nicht in Sicht, da es bisher keine Einigung zu in welchen Räumen sie untergebracht werden soll, so Koriath. K.Graulich
K.Graulich
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