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Lesermeinung: Transparenz und Mitsprache gewährleistet

Zu: „Ex-Häftlinge ausgesperrt. KGB-Gefängnis Leistikowstraße von Gedenkstättenstiftung für Jubiläum nicht freigegeben“4.

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Zu: „Ex-Häftlinge ausgesperrt. KGB-Gefängnis Leistikowstraße von Gedenkstättenstiftung für Jubiläum nicht freigegeben“

4.5. 2010

Leider enthält der Artikel zahlreiche Fehler und Falschbehauptungen:

Die Behauptung, die ehemals Inhaftierten seien anlässlich des 10. Jahrestages der Öffnung des einstigen sowjetischen Untersuchungsgefängnisses in der Potsdamer Leistikowstraße durch die Gedenkstätte ausgesperrt worden, entspricht nicht den Tatsachen. Wahr ist, dass Gedenkstättenleiterin Ines Reich sowohl Memorial als auch den Verein „Gedenk- und Begegnungsstätte“ schriftlich eingeladen hat, am 30. Mai das historische Haftgebäude zu besuchen und dort eine Gedenkveranstaltung durchzuführen. Das Schreiben ist bis heute unbeantwortet geblieben.

Die Behauptung, die Gedenkstätte soll in eine „Forschungsstätte“ umgewandelt werden, entbehrt jeder Grundlage. Wie andere zeitgeschichtliche Gedenkstätten versteht sich auch die Gedenkstätte Leistikowstraße als zeithistorisches Museum mit besonderen Aufgaben. Neben den üblichen Schwerpunkten musealer Arbeit (Sammeln und Bewahren, Ausstellen, Forschen, Vermitteln) kommen als besondere Aufgaben das Gedenken, die humanitäre Betreuung von Betroffenen und Angehörigen sowie die Pflege von baulichen Zeugnissen und Relikten hinzu. Richtig ist, dass während des derzeitigen Interimsbetriebs der Schwerpunkt in der Gedenkstätte Leistikowstraße temporär auf der Erarbeitung der künftigen Dauerausstellung liegt, die 2011 eröffnet werden soll.

Im Beirat der Stiftung Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam sind sowohl Memorial als auch der Verein „Gedenk- und Begegnungsstätte“ mit je einem Sitz vertreten. Leider haben beide Organisationen keine ehemaligen Häftlinge in das Gremium entsandt, sondern Vorstandsmitglieder. Außerdem ist ein ehemaliger Häftling Mitglied des Beirats. Im Beirat werden alle relevanten Fragen diskutiert, „Transparenz“ und „Mitspracherecht“ sind also in vollem Umfang gewährleistet. Im Übrigen trifft es nicht zu, dass das Kuratorium der Stiftung neu berufen wurde.

Der Autor des Artikels beruft sich auf Gedenkstättenleiterin Ines Reich, die angeblich „bekräftigt“ habe, dass das Haus derzeit nur an Wochenenden besichtigt werden könne. Die ihr unterschobene Äußerung ist nicht zutreffend, denn die Gedenkstätte kann zusätzlich auch mittwochs von angemeldeten Gruppen besucht werden.

Dr. Horst Seferens, Pressesprecher der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten

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