zum Hauptinhalt

Lesermeinung: Uferlos?

Zum (noch nicht) öffentlichen Postenweg am Griebnitzsee Die Stadt Potsdam steht vor der nicht einfachen Entscheidung, weite Bereiche des Griebnitzseeufers vom Bund für teures Geld, dass ihr allenthalben fehlt, zu kaufen, um das Griebnitzseeufer und den ehemaligen Postenweg als öffentlichen Weg zu erhalten. Dagegen steht der Vorschlag der Initiative Historische Uferregion Griebnitzsee e.

Stand:

Zum (noch nicht) öffentlichen Postenweg am Griebnitzsee Die Stadt Potsdam steht vor der nicht einfachen Entscheidung, weite Bereiche des Griebnitzseeufers vom Bund für teures Geld, dass ihr allenthalben fehlt, zu kaufen, um das Griebnitzseeufer und den ehemaligen Postenweg als öffentlichen Weg zu erhalten. Dagegen steht der Vorschlag der Initiative Historische Uferregion Griebnitzsee e.V., der Stadt den Weg kostenlos zu überlassen. Dabei kann keineswegs nur, wie es von den Kritikern abwertend beschrieben wird, von einem schmalen Heckenspalier die Rede sein, denn mehr als die Hälfte (!) des Seeufers blieben ohne Zaun öffentlich zugänglich. All dies soll im Grundbuch und durch Gestaltungssatzung dauerhaft zugunsten der Stadt gesichert werden. Nur wo der Postenweg nicht am See, sondern mitten durch die ehemaligen Villengärten verläuft, möchten die Anlieger im Gegenzug die Grundstücksflächen zwischen Weg und See zur eigenen Nutzung (aufgrund der ihnen nach dem Mauergesetz zustehenden Ansprüche) zurückgewinnen. Das wäre der Kompromiss, den übrigens auch die Oberfinanzdirektion so vorschlägt, und welcher der Stadt das Geld sparen helfen würde. Denn diese Summe sollte Potsdam vielleicht besser in die wirklich bedürftigen Bereiche investieren und nicht ausgerechnet in die Villenkolonie Neubabelsberg. Immerhin geht es um einen Millionenbetrag. Nicht zum Kauf, und damit grundsätzlich auch nicht für eine öffentliche Nutzung, stehen dagegen etwa ein Dutzend Seegrundstücke, die sich über die ganze Länge des Griebnitzsees verteilen und sich schon heute vollständig von den Häusern bis zum Seeufer in Privateigentum befinden. Auf diesen Privatgrundstücken finden sich - berechtigterweise - auch die Hinweisschilder „Privat - Benutzung des Weges auf eigene Gefahr“. Denn warum sollten diese Anlieger für einen Weg, den sie nicht selbst eingerichtet haben, auch noch die Verkehrssicherungspflichten übernehmen? Dass es die Stadt allerdings ebenfalls nicht tut, grenzt an Verantwortungslosigkeit. Die Stadtverwaltung erklärt nun zu diesen Grundstücken, der Weg sei aufgrund der Bestimmungen des Brandenburgischen Straßengesetzes auch auf diesen Flächen für die Öffentlichkeit gesichert. Das ist, wie in der Stadtverwaltung sehr wohl bekannt ist, eindeutig falsch. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hat bereits in einer Reihe von (bestandskräftigen) Bescheiden gegen die Stadt entschieden, dass in den Sperranlagen am Griebnitzsee (die bis 1993 noch nicht abgebaut waren) in den Jahren 1990 bis 1992 kein öffentlicher Weg entstehen konnte, weil der Zutritt von Seiten der Bundeswehr nicht gestattet war. Seither hat es keine Versuche der Stadtverwaltung gegeben, eine wirksame öffentliche Widmung herzustellen; ganz offensichtlich mag man über dieses politische Säumnis lieber nicht offen sprechen. Es droht also, wenn die Anlieger mit ihrem Kompromissvorschlag am Willen der Stadt scheitern sollten, die Schließung und damit der vollständige Verlust des Weges am Griebnitzseeufer. Das sollte der Ehrlichkeit halber in der Diskussion gewürdigt werden. Auch über einen weiteren Umstand spricht man in der Stadtverwaltung nicht gern: Der Stadt gehört das große Gelände des ehemaligen Campingplatzes am Griebnitzsee und sie beabsichtigt, dieses Grundstück meistbietend an Bauinvestoren zu verkaufen, ohne dort einen öffentlichen Uferweg vorzusehen. Dort, wo sie also selbst völlig problemlos und sofort den öffentlichen Weg einrichten könnte, tut sie dies nicht, nur um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Dort, wo ihr die Grundstücke nicht gehören, behauptet sie dagegen schlicht (und unzutreffend), es sei bereits eine ordnungsgemäße Widmung erfolgt. Das empfinden nicht nur die betroffenen Anlieger als unredlich. Die Stadt sollte den Weg über den Campingplatz verlängern und so die vollständige Umwegung des Griebnitzsees ermöglichen. Ein weiterer Gesichtspunkt stört in der aktuellen Diskussion: Gerade die PDS hat seit Erlass des Mauergesetzes Jahr um Jahr gefordert, alle ehemaligen Mauergrundstücke sollten uneingeschränkt und sogar kostenlos an die Alteigentümer zurückübertragen werden. Warum sie davon im vorliegenden Fall nichts mehr wissen will, hat sie bislang nicht erklärt. John Flüh, Potsdam

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })