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Lesermeinung: Uferweg

Zu: „Verdacht: Einer will den Weg weg haben“, 14.1.

Stand:

Zu: „Verdacht: Einer will den Weg weg haben“, 14.1. und „Kirsch klagt gegen Betretungsrechte“, 19.1.

Als Bewohner der Nachbarstadt Berlin verfolge ich die Situation am Griebnitzsee seit Jahren. Als es noch eine Mauer gab, stand ich gelegentlich bei schönem Wetter auf dem Gipfel des Müllbergs der Deponie Wannsee und erfreute mich des grandiosen Blickes über Babelsberg bis ins Potsdamer Stadtzentrum. Ich dachte damals, wie schön es wäre, dort einmal einen Spaziergang zu unternehmen. Heute erfreuen sich alle des südlichen Uferweges. Die Stadt setzt sich hier für das Gemeinwohl ein und möchte den Uferweg erhalten und die nahen Grundstücke in einen Park umwandeln. Hierbei stößt sie auf den Widerstand einiger Anwohner, die ihr gutes Recht nunmehr durchsetzen wollen, um feststellen zu lassen, ob das Anliegen der Stadt und ihrer Bewohner rechtens ist.

Da es sich aber um ein schwebendes Verfahren handelt, sollte man einfach den Spruch des Gerichts in demokratischer Weise abwarten. Dagegen mag man im Vorfeld, wie dies viele in polemischer Weise tun, opponieren. Dies zeugt jedoch von schlechtem Demokratieverständnis, sieht doch unsere Verfassung im Eigentum ein höchst schützenswertes Gut. Fiele das Urteil negativ aus, könnte man sich ja auch für das Betretungsrecht der Deponie einsetzen – von dort hat man ehedem den besten Blick. Mit Steinen sollte man bei Personen, die viel Gutes für die Stadt geleistet haben, vorsichtig umgehen, da man ja auf höchst eigennützige Weise selbst Nutznießer durch den Schaden anderer werden könnte.

A. Scholz, Berlin-Nikolassee

Einvernehmliche Lösung mit Eigentümern ist wichtiger denn je

Zum Thema: „Uferweg“ stelle ich fest: 1. Die Grundstücke am Ufer des Griebnitzsees wurden teilweise 1962 durch notariellen Vertrag vom staatlichen Verwalter an den Rat der Stadt Potsdam zum Zwecke der Errichtung des Todesstreifens verkauft. 2. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird in diesem Jahr darüber entscheiden, ob diese Verträge zur Erreichung des verwerflichen Verwendungszwecks sittenwidrig und damit nichtig waren oder nicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg ist im Urteil vom 8. September 2005 nicht zur Sittenwidrigkeit gekommen, hat aber die Revision zugelassen. 3. Sollte der BGH zur Sittenwidrigkeit kommen, ist der Uferweg nur mit Zustimmung der Eigentümer zu erreichen. 4. Vor dieser Entscheidung des BGH – das Ergebnis ist meines Erachtens völlig offen – sollten keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Meines Erachtens ist die Absicherung des Uferweges völlig ungewiss. Die einvernehmliche Lösung mit den Eigentümern ist wichtiger denn je. Wer jedoch nicht will, kann nicht gezwungen werden. Zwang ist auf diesen Grundstücken zu oft ausgeübt worden.

Karl Alich, Rechtsanwalt und Notar,

Berlin

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