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Lesermeinung: Unsinn

Zu: „Auf dem Trockenen“, 9.2.

Stand:

Zu: „Auf dem Trockenen“, 9.2.

Ohne Steg beziehungsweise Baugenehmigung für diesen dürfen zukünftig nahezu alle gewerblich genutzten Bootsstege im Lande für illegal erklärt und folglich nicht länger genutzt werden. Betrieb schließen kann da nur die Konsequenz lauten. In Brandenburg kann offensichtlich jeder alles verhindern, wenn er einen Unternehmer findet, den er ärgern will. Auch zukünftig dürfen die angeführten Boote vermietet werden. Aber nur ohne Schiffsführer. Den müssen die Mieter zukünftig aus ihren eigenen Reihen stellen. Der hat dann ganz gewiss die nötige Qualifikation, kennt das Boot oder Floß und kann dieses in Notsituationen jederzeit umsichtig führen oder auch evakuieren. Diese neue Regelung ist nicht einmal gut gemeint, sie ist ein weiterer großer Unsinn.

Andreas Bothe, Inhaber Bothe-Wassersport in Caputh

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