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Lesermeinung: Unter Vorbehalt

Zu: „Gericht: Autolärm zumutbar“, 20.11.

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Zu: „Gericht: Autolärm zumutbar“, 20.11. Zum Text über die Klage der Anwohner der Beethovenstraße in Teltow noch meine Richtigstellung: Der Vergleich wurde zwischen der Stadt und den Anwohnern ausgehandelt und Anfang September vor dem Oberverwaltungsgericht in Frankfurt/Oder protokolliert. Außer der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mussten auch die Stadtverordneten zustimmen. Das taten sie, bis auf einige, aber nicht! Das Problem ist nicht der Baustellenverkehr, sondern der Verkehr der gesamten B-36. Es können 328 Häuser gebaut werden und der ganze Verkehr wird ausschließlich über die Beethovenstraße geführt. Im Herbst 1998 prüfte der Landkreis die Baupläne der B-36 auf „Planreife“. Dabei wurde Unverständnis über die planerische Konzeption der Gemeinde, sämtlichen Verkehr aus dem Plangebiet auf die Beethovenstraße zu lenken, geäußert. Dies liegt aber im Ermessen der planenden Gemeinde und die Stadt Teltow änderte nichts. Inzwischen gibt es zur Resedastraße keine Durchfahrt mehr und man überlegt, die Händelstraße auf halber Höhe abzupollern. Aber sehen wir doch mal das Positive: Die Stadt Teltow hatte noch vor einigen Monaten ungültige Satzungen. Durch die Klage kam dieses Dilemma ans Tageslicht. Und was wird mit Tempo 30 auf der Beethovenstraße? 2001 gab es vom Verkehrsamt die Anordnung für die „Zone 30“. Allerdings steht auf diesem Schreiben der Vermerk: „Diese Anordnung gilt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs“. Das wird dann wohl die nächste Enttäuschung werden. Helga Meister, Teltow

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