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Lesermeinung: Verursacherprinzip

Schulden sind Schäden – wer kommt dafür auf? Die zukünftige Regierung berät nun endlich darüber, wie man den Haushalt sanieren will.

Stand:

Schulden sind Schäden – wer kommt dafür auf? Die zukünftige Regierung berät nun endlich darüber, wie man den Haushalt sanieren will. Dabei zeichnet sich ab, dass die Schulden der bezahlen soll, der an ihrem Zustandekommen nun wirklich unschuldig ist. Der Bürger! Besitzt er doch nur seine Arbeitskraft und sein Denkvermögen. Letzteres zu nutzen ist unabhängig von der ihm gebotenen Ausbildung. Er besitzt überwiegend keine Patente und auch keine Fertigungstätten. Wenn er Glück hat, hat er eine Beschäftigung in der Nähe seiner Wohnung gefunden. Andernfalls darf er zur Arbeitsstelle pendeln. Auf Grund seiner Situation hat er der Politik vertraut und hat je nach seiner Lebenserfahrung über sein Wahlrecht seiner politischen Richtung seine Stimme gegeben, in der Hoffnung, dass die Politik die anstehenden Probleme löst. Vertrauend darauf, dass der Gewählte, wie im geleisteten Amtseid gefordert, seine ganze Kraft einsetzt, um Schaden abzuwenden. Heute, bei einer Staatsverschuldung von mehr als 1,3 Billionen Euro, soll nun der Bürger für den Schaden – denn Schulden sind nun einmal Schäden – aufkommen. Also muss man sich doch als Bürger fragen, wer hat die Schulden gemacht? Jedenfalls nicht der Bürger. Er hat keinem Haushaltsplan zugestimmt. Er hatte keinen Einfluss darauf, wie viele Beschäftigte den Beamtenstatus erhalten. Er hat nicht darüber entschieden, was aus dem Staatsvermögen veräußert wird. Er hat aber die Folgen zu spüren bekommen. Er konnte nur über die Gewerkschaft versuchen, einen Anteil vom erwirtschafteten Gewinn zu erhalten, die dann später mit seiner Hilfe den Kampf um den Arbeitsplatz führten. Ach so, Parteispendenskandale gab es auch noch. Keine Regierung hat beizeiten weder auf die Globalisierung der Wirtschaft noch auf die Folgen durch die Anti-Babypille reagiert. Dafür ist die Politik heute mit den Problemen Massenarbeitslosigkeit, die Armut zur Folge hat, und fehlender Kinder, die auch eine Folge der politischen Fehlentscheidungen sind, konfrontiert. Und nun soll der Bürger unter den Bedingungen auch noch für die Schulden, für die die Politik verantwortlich ist, aufkommen. Die Rechtsprechung kennt den Begriff „Verursacherprinzip“. Im zivilen Leben wird dieses Prinzip zur Schadensbeseitigung in Anwendung gebracht. Als Bürger stellt sich für mich die Frage, wurde durch die ständige Verschuldung nicht nur der Amtseid nicht erfüllt, sondern auch Schulden als eine Art Schaden verursacht? Politiker begingen, meines Erachtens, Eidbruch und sind Schadensverursacher. Würde etwas Ähnliches im zivilen Leben ablaufen, bin ich der festen Überzeugung, würde hier den Verursacher die volle Härte des Gesetzes treffen. Aber wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Oder könnte da nicht vielleicht das Grundgesetz der Kläger sein? Da ich nicht Jura studiert habe, kann ich natürlich irren. Werner Latzke, Potsdam

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