Lesermeinung: Verwaltungen
Zu: „Verwaltung hat gegen Satzungverstoßen“, 9.2.
Stand:
Zu: „Verwaltung hat gegen Satzung
verstoßen“, 9.2.
Wenn Verstöße der Verwaltung gegen Grundsätze von Satzungsbeschlüssen keine negativen Auswirkungen für die Stadt – sogar vom städtischen Rechtsamt bestätigt – haben, bleibt eigentlich nur noch eine Frage offen: Wozu braucht man Gemeindevertreter- und Satzungsbeschlüssen überhaupt? Sind die Bürger inzwischen Freiwild für das Handeln von Verwaltungen?
Die Tendenz, die Verwaltung mit ihren Fehlhandlungen und Fehlentscheidungen hat doch immer Recht, setzt sich mehr und mehr durch, wenn wir Bürger uns nicht endlich entschieden und ausdauernd zur Wehr setzen.
Andererseits wäre die Einstellung des städtischen Rechtsamts auch eine deutliche Aufforderung, dass die Bürger ihre Pflichten und kommunalen Beschlüsse auch nicht so ernst nehmen sollten.
Wir können nur hoffen, dass das Verwaltungsgericht mit seinen Entscheidungen im Sinne des Rechts hart durchgreift.
E. Standfuß, Stahnsdorf
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