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Lesermeinung: Vier Jahre danach: Keine Anklage zum Unfalltod in Kita

Zu: Hoffnung auf Prozess enttäuscht. Fast vier Jahre nach Unfalltod des kleinen Magnus: Amtsgericht lehnt Anklage wegen fahrlässiger Tötung ab“.

Stand:

Zu: Hoffnung auf Prozess enttäuscht. Fast vier Jahre nach Unfalltod des kleinen Magnus: Amtsgericht lehnt Anklage wegen fahrlässiger Tötung ab“. 24.04.2010

Ich verfolge diesen Fall schon länger und bin immer wieder schockiert, wie die Aufklärung zur Verantwortung für den Tod des kleinen Magnus behindert wird. Der Junge war erst eineinhalb Jahre alt, wie kann es da normal sein, wenn man ihn zehn bis 50 Minuten nicht mal bemerkt? Das hat doch nichts mit „kurz aus dem Blickfeld verloren“ zu tun! Ich habe selbst drei Söhne und weiß, dass man Kinder in diesem Alter nie unbeaufsichtigt lassen kann. Die Eltern haben ein Recht darauf, dass sich alle Verantwortlichen einer lückenlosen Aufklärung stellen und für begangene Fehler gerade stehen. Wie soll man sonst aus solchen Fehlern lernen und zukünftig solche Unglücke vermeiden? Wie können die Eltern ihre Trauer bewältigen, wenn die Wahrheit unter den Tisch gekehrt wird?

Cornelia Verchow, Potsdam

Verfahren endlich eröffnen!

Als Vater zweier Kinder verfolge ich von Anfang an den Fall. Ich will ganz deutlich mein Entsetzen zum Ausdruck bringen. Es ist bewiesen, dass der Junge bis zu 50 Minuten unbeaufsichtigt war. Trotzdem wird darin keine Aufsichtspflichtverletzung gesehen. Oder soll keine gesehen werden? Ich habe meine beiden Kinder in diesem Alter in unserem Garten niemals ohne Aufsicht gelassen.

Ich hoffe, dass das Landgericht endlich das Verfahren eröffnet  – es ist an der Zeit!

Thorsten Niemann, Berlin

Zur Rechenschaft ziehen!

Nach wie vor bewegt uns dieser tragische Fall. Die Eltern haben nicht nur den Verlust ihres Kindes zu verkraften, sondern müssen immer wieder Rückschläge von der Rechtsprechung einstecken. Wir verstehen die Eltern nur zu gut, dass sie das nicht hinnehmen und weiter kämpfen. Nach unseren Kenntnissen sehen wir es genau so, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Die Verantwortliche muss zur Rechenschaft gezogen werden! Ebenso die Kindertagesstätte.

Familie Hammerschmidt aus Potsdam

Unfassbar!

Es ist unfassbar, dass der Tod des kleinen Magnus keine Aufklärung finden soll. Das kritische Alter von Kindern ist das Alter von ein bis zwei Jahren, wo sie, ohne Gefahren zu kennen, die Welt erforschen. In diesem Alter schauen wir als Eltern lieber einmal mehr hin. Wenn wir unsere Kinder in die Obhut einer Kindertagesstätte geben, gehen wir davon aus, dass es dort das oberste Gebot ist, die Kleinen zu begleiten. Mich erschreckt, dass die zuständige Erzieherin keinen Überblick hatte, was ihre Schützlinge innerhalb von zehn Bis 50 Minuten gemacht haben. Wenn das keine Aufsichtspflichtverletzung ist, dann sind wir Eltern doch fahrlässig, unsere Kinder in solche Einrichtungen zu geben. Ist das der Grund, warum in diesem tragischen Fall die Aufklärung der Vorkommnisse verhindert werden soll?

Wie muss es den Eltern von Magnus gehen, wenn es nach so einem schweren Schicksalsschlag keine gerechte Aufklärung gibt? Heute habe ich in den Nachrichten den tragischen Fall der Familie aus Cottbus gehört, die ihr 8 Wochen altes Baby im Kinderwagen im Garten ließen, und das dann vom Familienhund totgebissen wurde. Hier wurde sofort die Aufsichtspflicht der Eltern überprüft.

Anette Köhn, Potsdam

Unverständlich

Für mich ist es unverständlich, dass nach fast vier Jahren immer noch nicht die entsprechenden Mitarbeiter der Kita zur Verantwortung gezogen wurden. Hier liegt aus meiner Sicht eine eindeutige Verletzung der Aufsichtspflicht zugrunde, denn dem Kita-Team wird die Verantwortung und die Aufsichtspflicht für die Kinder während des Aufenthalts in ihrer Einrichtung übertragen.

Die Intensität der Aufsichtspflicht richtet sich in erster Linie nach dem Alter und dem Entwicklungsstand der jeweiligen Kinder. Ein Kind mit 18 Monaten zehn bis 50 Minuten unbeaufsichtigt zu lassen, halte ich als Mutter für unverantwortlich. Je jünger und unselbstständiger das Kind, desto engmaschiger muss die Aufsichtsführung sein.

Warum wurde im Verfahren keine konsequente Beweisermittlung verfolgt?

Gaby Herrmann, Potsdam

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