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Lesermeinung: Wanderwege-Paragraph muss bleiben

Als langjähriger Kreiswegewart des Stadtkreises Potsdam, der die ehrenamtliche Tätigkeit seit über 25 Jahren ausgeübt hat, ist es mir ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass dieser die Wanderwege betreffende Paragraph 51 keineswegs ersatzlos gestrichen werden darf. Während meiner langjährigen Tätigkeit ist im Stadtkreis Potsdam ein System von markierten Wanderwegen von 28 Wegerouten mit einer Streckenlänge von 313 Kilometern entstanden.

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Als langjähriger Kreiswegewart des Stadtkreises Potsdam, der die ehrenamtliche Tätigkeit seit über 25 Jahren ausgeübt hat, ist es mir ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass dieser die Wanderwege betreffende Paragraph 51 keineswegs ersatzlos gestrichen werden darf. Während meiner langjährigen Tätigkeit ist im Stadtkreis Potsdam ein System von markierten Wanderwegen von 28 Wegerouten mit einer Streckenlänge von 313 Kilometern entstanden. Es handelt sich dabei um die beiden, sich in Potsdam kreuzende Europafernwanderwege E 10 und E 11, den 66-Seen-Rundweg um Berlin, vier die Kreisgrenzen überschreitende Fontane-Wanderwege, fünf Stadtwanderrouten sowie zwei Naturlehrpfade und eine Reihe weiterer örtlicher Wanderwege. Diese markierten Routen werden durch den Kreiswegewart und seine Helfer in ehrenamtlicher Arbeit in jedem Jahr kontrolliert, ergänzt, hinsichtlich der Wegemarkierungen aufgefrischt und mit Wegweisern ausgeschildert, sowie in Wanderwegbroschüren reich bebildert beschrieben und in Landkarten der Bevölkerung vorgestellt und zum Kauf angeboten. Gleichzeitig gewährleistet der Kreiswegewart in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung sowie der Oberförsterei die Verkehrssicherungspflicht der markierten Routen und unterbindet wildes Markieren von Wegen im Gelände durch Unbefugte. Zudem arbeitet er eng mit den Wegewarten der Nachbargemeinden zusammen, wenn es um die Vielzahl der die Kreis- und Gemeindegrenzen überschreitenden Wege geht. Diese für die am Wandern interessierte Bevölkerung geleistete Arbeit kann und darf keinesfalls durch die Streichung der betreffenden Paragraphen im Naturschutzgesetz des Landes unterbunden werden, denn das würde die bestehende Ordnung und Übersichtlichkeit auf diesem Gebiet der Freizeitbetätigung nachhaltig stören. Deshalb plädiere ich dafür, dass die bestehende Regelung erhalten bleibt und eher noch dadurch ergänzt wird, dass die bestellten Wegewarte der benachbarten Kreise und Gemeinden gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. Helmut Zielke Kreiswegemeister bis 2003

Helmut Zielke

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