Lesermeinung: „Warum gibt es kein öffentliches Verfahren?“
Erneute Wendungen im Fall Magnus, 20.3.
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Erneute Wendungen im Fall Magnus, 20.3.
Wenn man die Entwicklung des Falls betrachtet, wird einem das befremdliche Agieren der Diakonie verständlich. Es verwundert nicht, dass Herr Kankarowitsch ungemein aggressiv die „Ketten-Theorie“ propagierte, um den Schwarzen Peter den Eltern zuzuschieben und von eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. Nur hatte er wohl nicht mit der Hartnäckigkeit der Eltern gerechnet. Das, was jetzt ans Tageslicht kommt, ist nicht imagefördernd. Ein Krippenkind wird 20 Minuten sich selbst überlassen und für die Sicherheit der Spielgeräte fühlt sich niemand verantwortlich. Die Einstellung der Staatsanwaltschaft vermittelt den Anschein, die Qualität ihrer Ermittlungsarbeit nicht in einem öffentlichen Verfahren verantworten zu müssen. Ich appelliere an die Stadt, diesen Fall vollständig aufzuklären und Konsequenzen zu ziehen. Dazu ist Potsdam mit der Auszeichnung als familienfreundlichste Stadt Deutschlands verpflichtet.
Dana Rohde, Potsdam
Viele Kitas nehmen es sehr genau
Nicht nur die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft ist skandalös. Die Aufsichtspflicht ist ein wesentlicher Grundpfeiler der Betreuungsleistung, sie wird regelmäßig geschult und in den Kitas besprochen. Kinder in diesem hilflosen Alter sind ständig im Blick (nicht an der Hand) zu haben, um rechtzeitig eingreifen zu können. Ich will als ehemalige Leiterin einer Kindertagesstätte keine „Nestbeschmutzerin“ sein. Es geht mir darum, klarzustellen, dass es sehr viele Kindertageseinrichtungen gibt, die es sehr genau nehmen mit den Verkehrs- und Aufsichtspflichten. Ich möchte den Eltern empfehlen: Machen Sie sich ein ausführliches Bild von der Einrichtung und fragen Sie nach!
W. Braun, Potsdam
„Wovor hat man eigentlich Angst?“
Die erneute Einstellung des Verfahrens macht mich wütend. Erst recht, wenn man bedenkt, dass in der Krippe anscheinend nichts geregelt war und Magnus mit 1,5 Jahren wohl tatsächlich bis zu 20 Minuten unbeaufsichtigt spielte. Und hier soll keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen? Da können wir Eltern nur hoffen, dass sich solch eine Einstellung nicht in allen Kitas durchsetzt. Warum gibt es kein öffentliches Verfahren? Jeder Bagatellfall kommt zur Anklage, aber beim Tod eines Kleinkindes soll dies nicht möglich sein? Wovor hat man eigentlich Angst?
Thorsten Niemann, Berlin
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