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Lesermeinung: Weihnachtsgeld

Ist die „Weihnachtsgratifikation“ ökonomisch noch vernünftig?Mit Weihnachtsgratifikationen werden Leistungen der Mitarbeiter am Jahresende gern honoriert und durch entsprechende Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) vergütet.

Stand:

Ist die „Weihnachtsgratifikation“ ökonomisch noch vernünftig?

Mit Weihnachtsgratifikationen werden Leistungen der Mitarbeiter am Jahresende gern honoriert und durch entsprechende Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) vergütet. Diese Leistungen werden in der Regel freiwillig ohne gesetzliche oder tarifliche Verpflichtung vom Unternehmer erbracht. In der Regel sind diese Leistungen ohne Wahrung einer Frist widerrufbar. Dieser sogenannte „Freiwilligkeitsvorbehalt“ dient der Absicherung des Unternehmens in wirtschaftlich problematischen Zeiten. Eine solche Klausel spielt auch in der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 8. Dezember (Az. 10 AZR 671/09) eine wesentliche Rolle. Das Gericht entschied, dass der Vorbehalt nicht mehrdeutig und klar verständlich sein müsse. Im Ergebnis wurde die Klausel, die so in vielen Arbeitsverträgen enthalten ist, als unklar und nicht eindeutig bewertet. Die Entscheidung mag eine Einzelfallentscheidung darstellen, begründet zugleich aber die Gefahr einer einheitlichen Rechtsanwendung und lässt somit aus Unternehmersicht das notwendige Fingerspitzengefühl vermissen. Das unternehmerische Verhalten könnte durch diese Entscheidung negativ determiniert werden. Es stellt sich die Frage, ob unter der latenten Gefahr der Unwirksamkeit eines „Freiwilligenvorbehaltes“ die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation ökonomisch noch vernünftig ist.

Frank Rotter, Potsdam

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