Lesermeinung: Weltkulturerbestatus ist nicht gefährdet
Verwirrung um Potsdamer Pufferzone28.3.
Stand:
Verwirrung um Potsdamer Pufferzone
28.3. 2009
Die Frage, ob und in welcher Größe Potsdam eine Pufferzone definieren muss, um das Weltkulturerbe besser zu schützen, ist umstritten und viel diskutiert. Sie wird jedoch recht einfach durch die maßgebliche UNESCO-Richtlinie für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt beantwortet. Die Pufferzone wird als eine Möglichkeit zum Schutz des Weltkulturerbes genannt, wenn dies für die angemessene Erhaltung des Weltkulturerbes erforderlich ist. Die Richtlinie, die ohne Rücksicht auf die Deutsche, Brandenburgische oder Potsdamer Rechtslage erlassen wurde, will mit Hilfe der Pufferzone Defizite im nationalen Schutzregime ausgleichen. Wenn der nationale Schutz des Weltkulturerbes aber bereits auf andere Weise garantiert, dann ist die Pufferzone nicht erforderlich und braucht nicht erlassen zu werden.
Schaut man sich die rechtliche Situation in Potsdam an, so ist auch ohne Einrichtung einer Pufferzone ein ausreichender Schutz des Kulturerbes sichergestellt. Durch das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz, durch Bebauungspläne, Erhaltungssatzungen und Gestaltungssatzungen wird bereits jetzt sehr feingliedrig geregelt, welche Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes zulässig sind und welche nicht. Die angemessene Erhaltung der zu schützenden Kulturgüter ist in Potsdam also bereits jetzt umfassend gewährleistet. Der Schutz könnte durch eine Pufferzone nicht verbessert werden.
Die Stadt Potsdam darf also von einer Pufferzone absehen. Sie würde sich bei einer solchen Entscheidung auch im Einklang mit der UNESCO-Richtlinie verhalten. Denn in dieser ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Pufferzone nicht vorgeschlagen wird. In diesem Fall ist nur die Erklärung erforderlich, weshalb die Pufferzone nicht eingerichtet wird. Der Oberbürgermeister liegt also richtig, wenn er die Unterzeichnung der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung verweigert. Dies ist nicht nur rechtens, sondern würde ein nicht erforderliches, also überflüssiges Aufblähen von Bürokratie und Verwaltung verhindern. Von einer Gefährdung des Weltkulturerbestatus kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein.
Dr. Christian-W. Otto, Potsdam
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