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Meinung: Mord bleibt Mord

Zur Berichterstattung über das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Dennis Verständlicherweise schlägt das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Fall Dennis hohe Wellen und die Empörung ist groß. Wer kann schon verstehen, dass das Verhungernlassen eines Kindes nicht grausam sein soll.

Stand:

Zur Berichterstattung über das Urteil

des Bundesgerichtshofs im Fall Dennis

Verständlicherweise schlägt das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Fall Dennis hohe Wellen und die Empörung ist groß. Wer kann schon verstehen, dass das Verhungernlassen eines Kindes nicht grausam sein soll. Grausameres ist ja kaum vorstellbar. Trotzdem sollte nicht vergessen werden, dass sowohl im Fall Dennis als auch im Fall Jessica die Behörden eine Mitschuld tragen an dem jahrelangen Martyrium und an dem Tod der Kinder. In beiden Fällen hatten Zeugen im Prozess ausgesagt, das Jugendamt über Auffälligkeiten informiert zu haben. Warum mussten die Kinder trotzdem sterben?

Bedenklich scheint mir, dass in zahlreichen Fällen von tödlicher Kindesmisshandlung der letzten Zeit die Familien der Opfer den Jugendämtern bekannt waren. Immer wieder ist zu lesen, dass Kinder und Säuglinge mit misshandlungsbedingten Verletzungen in Krankenhäusern behandelt und wieder nach Hause entlassen wurden, um kurze Zeit später mit noch schwereren Verletzungen eingeliefert zu werden. Manche überleben dabei nicht. In den meisten Fällen wurde zwar das Jugendamt informiert, jedoch nicht die Polizei. Hier scheint ein Umdenken hin zu schnellerem und konsequenterem Eingreifen dringend erforderlich. Für ein Kleinkind kann jeder Tag in in einer Familie, wo es schon einmal misshandelt wurde, tödlich sein.

Die strenge Bestrafung der Schuldigen mag dem Gerechtigkeitsgefühl der Öffentlichkeit genüge tun. Den misshandelten Kindern, die von Ämtern und manchmal auch von Ärzten im Stich gelassen werden, nützt das allerdings nichts.

Andrea Scholl, Berlin-Wilmersdorf

Das Urteil des BGH im Fall Dennis löst unsagbares Entsetzen aus. Wie zynisch dürfen Richter urteilen, ehe man ihnen ihren Hut nimmt? Da Dennis jahrelang nicht richtig ernährt wurde, soll er anderthalb Jahre vor seinem Tod keine Schmerzen mehr empfunden habe – selbst wenn das stimmen sollte, so bleibt das doch wohl immer noch ein Mord. Das Strafgesetzbuch ist nicht dafür gemacht, über die Qualität der Schmerzen des Opfers zu urteilen, sondern um die Tat an sich zu verurteilen. Wundert sich überhaupt noch jemand über den heutigen Werteverfall bei diesem Urteil?

Hildegard Volk-Zins,

Berlin-Lichtenrade

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