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Meinung: Müssen Behinderte differenzierter gefördert werden?

„Behinderte mehr fördern / Studie: Zu wenig Angebote an Regelschulen“ vom 30. November Dass zu wenig behinderte Schüler integrativ oder inklusiv beschult werden ist richtig, aber auch eine pauschale Wertung.

„Behinderte mehr fördern / Studie: Zu wenig Angebote an Regelschulen“ vom 30. November

Dass zu wenig behinderte Schüler integrativ oder inklusiv beschult werden ist richtig, aber auch eine pauschale Wertung. Wenn zu wenig Obst gegessen wird, verlangt auch niemand, dass mehr Zitronen in Deutschland angebaut werden sollen! Behinderte sind nicht alle gleich; eine körperbehinderte Schülerin hat ein anderes Anrecht auf eine ihr gerechte Lernumgebung als eine lernbehinderte oder gar nicht behinderte Schülerin. Deswegen alle einfach in die „normalen“ Schulen zu schicken und zu glauben, dann werde alles gut, wäre ein fataler Fehler, was übrigens eben der UN-Konvention zuwiderläuft, wonach Behinderte „das Recht auf bestmögliche Förderung“ haben; dieses schließt eine Beschulung auf einer besonderen, für sie zugeschnittenen Schule eben nicht aus. Und was die Studien angeht, wonach Lernbehinderte in Regelklassen größere Fortschritte machen: Die Berliner Regelschule ist eine einzige riesige Studie voller Experten, die gerne auch das Gegenteil nachweisen können. Versetzen wir doch erst einmal die Regelschule in die Lage, alle möglichen Kinder aufzunehmen: aber dies bedeutet Zeit, Planung, Geld und Mut.

Jürgen Scholz, Berlin-Lichtenrade

Sehr geehrter Herr Scholz,

ich freue mich darüber, dass auch Sie der Auffassung sind, es würden noch zu wenig Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – genauer: mit besonderem, meist sonderpädagogischem Förderbedarf – gemeinsam mit allen anderen ihres Wohnumfeldes unterrichtet und erzogen werden. In Deutschland insgesamt sind das weniger als ein Fünftel, in Berlin immerhin doppelt so viele. Wir haben also ein behinderungsspezifisches Sonderschulsystem für die Mehrheit und daneben gemeinsamen Unterricht, soweit der Landeshaushalt das erlaubt. Seit fünf Jahren sind diese Mittel „gedeckelt“, obwohl jährlich mehrere hundert Kinder mit Behinderungen dazukommen, weil die Eltern dies wünschen. Die in den Sonderschulen (durch weniger Klassen) eingesparten Stellen werden aber nicht für die gemeinsame Unterrichtung verwendet, so dass die Förderstunden pro Kind sinken. Senator Zöllner weiß dies und hat es offenkundig desinteressiert hingenommen.

Die von Ihnen erwähnte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die von Bundestag und Bundesrat einstimmig übernommen wurde und seit März 2009 innerstaatliches Recht ist, stellt fest: Kinder mit Behinderungen jeder Art haben ein individuell einklagbares Menschenrecht, gemeinsam mit den Kindern ihres Umfeldes zur allgemeinen Schule gehen zu können und dafür die notwendige Unterstützung zu erhalten.

Diese Unterstützung, das betonen Sie zu Recht, muss je nach konkretem Einzelfall geklärt werden. Berlin ist wie jedes Bundesland verpflichtet zu belegen, wie dieses materielle Recht auf gemeinsamen Unterricht verwirklicht wird. Deshalb muss nicht nur das Schulgesetz angepasst und die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte intensiviert werden. Die vorhandenen Sonderpädagogikstellen (besonders für die Bereiche Lernen, Verhalten und Sprache) sollten aus den Förderschulen schrittweise verlagert und in jeder Schule eingerichtet werden. Bremen geht diesen Weg und lässt zugleich die entsprechenden Sonderschulen mittelfristig auslaufen. Damit wird nicht „einfach alles gut“ – aber es schafft die pädagogische Voraussetzung für einen anspruchsvollen integrativen Unterricht. Die Bremer Bildungssenatorin hat für diesen Weg die Zustimmung aller Parteien gewonnen. Auch viele europäische Staaten sind diesen Weg erfolgreich gegangen – von Finnland bis Portugal.

Sehr geehrter Herr Scholz, Sie sind skeptisch gegenüber Studien, die belegen, dass lernschwache Kinder in Regelklassen besser als in Sonderschulen abschneiden, und fürchten, „Experten“ könnten gleichsam alles – auch das Gegenteil – beweisen. Das trifft zum Glück nicht zu: Die empirische Schul- und Unterrichtsforschung arbeitet nicht nur bei Pisa, sondern auch beim gemeinsamen Unterricht nach überprüfbaren – und kritisierbaren – Standards. Die Ergebnisse zeigen: Der Anregungsgehalt einer leistungsgemischten Lerngruppe ist besonders für lernschwache Kinder nachweislich größer, Lernmotivation nimmt zu, Schulabsentismus sinkt.

Nicht zuletzt werden – bei allen Kindern – soziale Fähigkeiten gestärkt: helfen, zuhören, geduldig bleiben, Schwächen (und Stärken) akzeptieren, erklären können … Der gemeinsame Unterricht ist ein Erfahrungsfeld für Vielfalt, Ansporn, Aushandlung und Selbsterkenntnis. Längst müsste der Senat einen für fünf bis acht Jahre geltenden Aktionsplan vorlegen, in dem alle Schritte zur Umsetzung der UN-Konvention enthalten sind. Als Grundsatz sollte gelten: Die gemeinsame Schul- und Lebenserfahrung von Kindern mit und ohne Behinderung ist ein Gewinn humaner moderner Bildung und Demokratie.

Mit freundlichem Gruß

— Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz ist Erziehungswissenschaftler.

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